Fundament berechnen: Welche Angaben benötigt die Statik?

wichtig?

Ein Fundament bildet die Grundlage für die Standsicherheit eines Gebäudes. Es überträgt die Lasten aus Wänden, Decken, Stützen und Dach in den Baugrund. Damit diese Kräfte sicher aufgenommen werden können, müssen die Abmessungen, die Gründungstiefe und die konstruktive Ausführung sorgfältig geplant werden. Wer ein Fundament berechnen lassen möchte, benötigt deshalb nicht nur die Abmessungen des geplanten Gebäudes, sondern auch verlässliche Angaben über die Bodenverhältnisse und die vorgesehenen Baustoffe.

Eine unzureichende Gründungsplanung kann zu ungleichmäßigen Setzungen, Rissen im Mauerwerk oder Verformungen tragender Bauteile führen. Im ungünstigen Fall kann die Standsicherheit des gesamten Gebäudes beeinträchtigt werden. Gleichzeitig ist eine überdimensionierte Gründung nicht automatisch die beste Lösung. Entscheidend ist, dass die gewählte Konstruktion zu den tatsächlichen Belastungen und zum Baugrund passt.

Für eine fachgerechte Fundamentberechnung müssen Tragwerksplanung und geotechnische Beurteilung zusammenwirken. Die erforderlichen Angaben werden deshalb möglichst früh im Planungsprozess zusammengestellt. Je vollständiger diese Informationen sind, desto zuverlässiger lässt sich eine geeignete Gründung entwickeln.

  1. Was bedeutet Fundament berechnen?

Beim Fundament berechnen wird untersucht, wie die Kräfte eines Bauwerks sicher in den darunterliegenden Boden übertragen werden können. Die Berechnung umfasst sowohl den Nachweis des Baugrunds als auch die Bemessung des Fundaments selbst. Beide Bereiche hängen eng zusammen, müssen jedoch unterschiedliche Anforderungen erfüllen.

Zunächst werden die vertikalen und horizontalen Einwirkungen ermittelt, die auf das Fundament wirken. Anschließend wird beurteilt, ob der Baugrund diese Beanspruchungen aufnehmen kann. Dabei spielen unter anderem die Tragfähigkeit, mögliche Setzungen und die Beschaffenheit der Bodenschichten eine wichtige Rolle.

Darüber hinaus wird das Fundament als tragendes Bauteil bemessen. Je nach Konstruktion müssen beispielsweise Biegemomente, Querkräfte und gegebenenfalls weitere Beanspruchungen berücksichtigt werden. Bei Stahlbetonfundamenten sind zusätzlich die erforderliche Bewehrung und die konstruktive Ausbildung zu bestimmen.

Die Berechnung liefert somit keine allgemeingültige Fundamentgröße. Sie ergibt sich aus dem jeweiligen Bauvorhaben, den vorhandenen Randbedingungen und den anzuwendenden technischen Regeln. Ein Fundament, das für ein kleines Gartenhaus geeignet ist, kann beispielsweise nicht ohne weitere Prüfung für ein mehrgeschossiges Wohngebäude verwendet werden.

  1. Welche Fundamentarten gibt es?

Die Wahl der Fundamentart richtet sich nach der Gebäudekonstruktion, den auftretenden Lasten und den Eigenschaften des Baugrunds. Zu den häufig verwendeten Gründungsarten gehören Einzel-, Streifen- und Plattenfundamente. Bei besonderen Bodenverhältnissen oder hohen Belastungen können auch andere Gründungslösungen erforderlich werden.

Einzelfundament

Einzelfundamente werden häufig unter einzelnen Stützen eingesetzt. Sie nehmen konzentrierte Lasten auf und verteilen diese auf eine größere Fläche des Baugrunds. Bei der Berechnung müssen insbesondere die Größe der Aufstandsfläche, die Lage der Stützenlast und die Beanspruchung des Fundamentkörpers berücksichtigt werden.

Wirken die Lasten nicht mittig, entstehen zusätzliche Beanspruchungen. Deshalb reicht es nicht aus, ausschließlich die vertikale Kraft durch die Fundamentfläche zu teilen.

Streifenfundament

Streifenfundamente werden häufig unter tragenden Wänden angeordnet. Sie verteilen die Linienlasten des Gebäudes entlang eines Fundamentstreifens. Für die Bemessung sind die Belastung je Längeneinheit, die Bodenverhältnisse und die erforderliche Fundamentbreite entscheidend.

Auch die Verbindung mit angrenzenden Bauteilen muss berücksichtigt werden. Bei unterschiedlichen Lasten oder wechselnden Bodenverhältnissen kann die Beanspruchung entlang des Streifens variieren.

Plattenfundament

Ein Plattenfundament verteilt die Gebäudelasten über eine zusammenhängende Fläche. Es kann beispielsweise bei bestimmten Baugrundverhältnissen oder bei einer entsprechend geplanten Gebäudekonstruktion sinnvoll sein.

Die Berechnung berücksichtigt unter anderem die Plattengeometrie, die Lastverteilung, die Steifigkeit des Systems und die Reaktion des Baugrunds. Je nach Konstruktion sind Biegung, Querkraft und örtlich konzentrierte Beanspruchungen nachzuweisen.

Sonderformen und kombinierte Gründungen

Bei schwierigen Baugrundverhältnissen können beispielsweise Pfahlgründungen oder kombinierte Gründungssysteme notwendig werden. Solche Lösungen erfordern eine besonders sorgfältige Abstimmung zwischen Tragwerksplanung und Geotechnik.

Die Entscheidung für eine bestimmte Fundamentart sollte daher nicht allein auf Erfahrungswerten oder vereinfachten Faustregeln beruhen.

  1. Welche Angaben benötigt der Tragwerksplaner für die Berechnung?

Wer ein Fundament berechnen lassen möchte, sollte die verfügbaren Planungsunterlagen frühzeitig zusammenstellen. Fehlende oder widersprüchliche Angaben können zu zusätzlichen Abstimmungen und Änderungen der Gründung führen.

Zu den wichtigsten Informationen gehören:

  • Gebäudepläne: Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Angaben zu den Gebäudeabmessungen.
  • Tragwerkskonzept: Positionen tragender Wände, Stützen und weiterer lastabtragender Bauteile.
  • Gebäudenutzung: Angaben dazu, ob das Gebäude beispielsweise als Wohnhaus, Gewerbegebäude oder Lager genutzt wird.
  • Lastangaben: Eigengewicht, Nutzlasten sowie relevante Wind-, Schnee- und weitere Einwirkungen.
  • Baugrundinformationen: Ergebnisse der Baugrunderkundung und das geotechnische Gutachten, sofern vorhanden.
  • Materialangaben: Vorgesehene Betonfestigkeit, Bewehrung und weitere konstruktive Eigenschaften.
  • Geländedaten: Höhenlage, Geländegefälle, benachbarte Gebäude und mögliche Veränderungen des Geländes.
  • Wasserverhältnisse: Informationen zum Grundwasser, zu möglichen Wasseransammlungen und zu relevanten Einwirkungen durch Wasser.
  • Planungsbesonderheiten: Keller, Untergeschosse, angrenzende Bauwerke, bestehende Fundamente oder geplante Anbauten.

Nicht jedes Projekt benötigt von Beginn an sämtliche Detailangaben. Der Tragwerksplaner legt fest, welche Informationen für die jeweilige Planungsphase erforderlich sind. Entscheidend ist, dass die Berechnung auf nachvollziehbaren Grundlagen basiert und Annahmen ausdrücklich kenntlich gemacht werden.

  1. Welche Gebäudelasten müssen berücksichtigt werden?

Die Belastungen des Fundaments entstehen aus dem gesamten Lastabtrag des Gebäudes. Sie werden über Decken, Wände, Stützen und weitere tragende Bauteile bis in die Gründung geleitet. Deshalb muss die Fundamentberechnung mit dem Tragwerkskonzept des Gebäudes abgestimmt sein.

Ständige Einwirkungen

Zu den ständigen Einwirkungen gehört insbesondere das Eigengewicht der tragenden und nicht tragenden Bauteile, soweit diese für die jeweilige Berechnung relevant sind. Dazu zählen beispielsweise Wände, Decken, Dachkonstruktionen und fest eingebaute Bestandteile.

Auch das Eigengewicht des Fundaments selbst ist zu berücksichtigen. Je nach Situation können weitere dauerhafte Einwirkungen hinzukommen, etwa aus Erdanschüttungen oder dauerhaft vorhandenen Bauteilen.

Veränderliche Einwirkungen

Veränderliche Einwirkungen entstehen beispielsweise durch die Nutzung eines Gebäudes. Dazu gehören Personen, Möbel, bewegliche Einrichtungen und gelagerte Gegenstände. Welche Lastannahmen gelten, hängt von der vorgesehenen Nutzung und den einschlägigen technischen Regeln ab.

Wind, Schnee und horizontale Kräfte

Wind kann horizontale Kräfte und zusätzliche Beanspruchungen erzeugen. Schneelasten wirken insbesondere über die Dachkonstruktion auf das Tragwerk und werden von dort in die Gründung weitergeleitet.

Bei bestimmten Bauwerken sind außerdem weitere Einwirkungen zu untersuchen. Dazu können beispielsweise Erddruck, Wasserdruck, dynamische Einwirkungen oder seismische Beanspruchungen gehören, sofern sie für den Standort und das Bauvorhaben relevant sind.

Der Tragwerksplaner muss nicht nur einzelne Lasten erfassen, sondern auch deren maßgebende Kombinationen bestimmen. So wird geprüft, ob das Fundament in den relevanten Bemessungssituationen ausreichend sicher ist.

  1. Welche Rolle spielt der Baugrund bei der Fundamentberechnung?

Der Baugrund ist eine der wichtigsten Grundlagen für die Gründungsplanung. Selbst ein sorgfältig bemessenes Fundament kann problematisch sein, wenn die darunterliegenden Bodenschichten ungeeignet sind oder ihre Eigenschaften falsch eingeschätzt werden.

Unterschiedliche Böden reagieren verschieden auf Belastungen. Dichtere, tragfähige Schichten können sich anders verhalten als lockere Auffüllungen, weiche bindige Böden oder organische Bodenschichten. Hinzu kommen mögliche Unterschiede innerhalb eines Grundstücks. Der Boden kann beispielsweise in einer Gebäudeecke andere Eigenschaften aufweisen als im gegenüberliegenden Bereich.

Eine Baugrunderkundung liefert Informationen über den Aufbau und die Eigenschaften des Untergrunds. Umfang und Art der Untersuchungen richten sich nach dem Bauvorhaben und den örtlichen Verhältnissen. Aus den Ergebnissen wird eine geotechnische Beurteilung erstellt, die der Tragwerksplanung wichtige Bemessungsgrundlagen zur Verfügung stellt.

Besondere Aufmerksamkeit erfordern Grundstücke mit Auffüllungen, wechselnden Bodenschichten, hohem Grundwasserstand oder Hinweisen auf frühere bauliche Nutzungen. Auch benachbarte Gebäude und vorhandene unterirdische Anlagen können für die Gründung relevant sein.

Die Bodenverhältnisse sollten deshalb nicht allein anhand der sichtbaren Geländeoberfläche beurteilt werden. Für eine zuverlässige Fundamentberechnung sind geeignete Erkundungen und eine fachliche Bewertung erforderlich.

  1. Wie beeinflussen Bodenkennwerte die Fundamentgröße?

Bei der Bemessung werden die maßgebenden Eigenschaften des Bodens berücksichtigt. Welche Kennwerte benötigt werden, hängt von der Bodenart, der Gründungsform und den relevanten Nachweisen ab.

Wichtige Eigenschaften können beispielsweise die Scherfestigkeit, die Wichte, die Lagerungsdichte und die Steifigkeit des Bodens sein. Bei bindigen Böden sind je nach Situation weitere Kennwerte erforderlich. Auch die Schichtung des Untergrunds und die Tiefe der einzelnen Bodenschichten können die Beurteilung beeinflussen.

Diese Angaben helfen dabei, das Verhalten des Baugrunds unter den auftretenden Lasten einzuschätzen. Daraus ergibt sich unter anderem, welche Belastung übertragen werden kann und mit welchen Verformungen zu rechnen ist.

Eine größere Fundamentfläche kann die mittlere Kontaktspannung verringern. Sie löst jedoch nicht automatisch jedes Gründungsproblem. Bei sehr weichen Bodenschichten, ungünstigen Setzungseigenschaften oder erheblichen Unterschieden im Untergrund kann eine andere Gründungslösung erforderlich sein.

Die Fundamentabmessungen müssen deshalb aus den tatsächlichen Baugrundverhältnissen und den Einwirkungen abgeleitet werden. Allgemeine Tabellen oder vereinfachte Rechenbeispiele können das grundlegende Prinzip erklären, ersetzen aber keine projektspezifische Berechnung.

  1. Welche Bedeutung haben Fundamenttiefe und Gründungshöhe?

Die Gründungstiefe beeinflusst sowohl die Tragfähigkeit als auch die Gebrauchstauglichkeit eines Fundaments. Bei ihrer Festlegung müssen die Bodenverhältnisse, die Geländehöhe und die örtlichen Randbedingungen berücksichtigt werden.

Zu den wichtigen Aspekten zählen die Lage geeigneter tragfähiger Bodenschichten, mögliche Frostbeanspruchungen, Grundwasserverhältnisse und angrenzende Bauwerke. Je nach Grundstück können außerdem Böschungen, Geländesprünge oder bestehende Leitungen die Planung beeinflussen.

In Deutschland müssen Fundamente entsprechend den geltenden technischen Regeln und den örtlich relevanten Bedingungen geplant werden. Eine pauschale Gründungstiefe ist daher nicht für jedes Gebäude geeignet. Insbesondere bei wechselndem Gelände oder unterschiedlichen Bodenschichten ist eine individuelle Beurteilung notwendig.

Die Gründungshöhe muss zudem mit der übrigen Gebäudeplanung abgestimmt werden. Dazu gehören beispielsweise die Höhenlage des Erdgeschosses, die Ausbildung eines Kellers und die Entwässerung des Grundstücks.

Wird die Gründungstiefe während der Bauausführung verändert, kann dies Auswirkungen auf die statischen Nachweise haben. Abweichungen von den freigegebenen Planungsunterlagen sollten deshalb fachlich geprüft werden, bevor sie umgesetzt werden.

  1. Wie werden Tragfähigkeit und Setzungen beurteilt?

Bei der Fundamentberechnung müssen mindestens zwei wesentliche Fragestellungen betrachtet werden: Kann der Baugrund die auftretenden Beanspruchungen sicher aufnehmen, und bleiben die Verformungen innerhalb eines für das Bauwerk geeigneten Rahmens?

Nachweis der Tragfähigkeit

Der Tragfähigkeitsnachweis untersucht, ob der Boden und das Gründungssystem den maßgebenden Einwirkungen standhalten. Dabei werden die relevanten Bemessungssituationen und die Eigenschaften des Baugrunds berücksichtigt.

Auch die Lage der resultierenden Kräfte spielt eine Rolle. Bei exzentrischer Belastung kann sich die Kontaktspannungsverteilung unter dem Fundament verändern. Horizontale Kräfte und zusätzliche Momente können weitere Nachweise erforderlich machen.

Beurteilung der Setzungen

Setzungen sind Verformungen des Bodens infolge der Belastung durch das Bauwerk. Ein gewisses Maß an Verformung kann bei Gründungen auftreten. Entscheidend ist, ob die zu erwartenden Verformungen mit der Konstruktion vereinbar sind.

Besonders wichtig sind ungleichmäßige Setzungen. Wenn sich einzelne Gebäudebereiche unterschiedlich stark absenken, können zusätzliche Beanspruchungen im Tragwerk entstehen. Mögliche Folgen sind Risse, Verformungen oder Funktionsstörungen an Bauteilen.

Die Beurteilung berücksichtigt deshalb nicht nur die absolute Setzung, sondern auch Unterschiede zwischen verschiedenen Fundamentbereichen. Die Ergebnisse hängen von den Bodenkennwerten, der Belastung, der Geometrie und dem Aufbau des Untergrunds ab.

  1. Welche Rolle spielen Beton und Bewehrung?

Neben dem Baugrund muss auch der Fundamentkörper selbst ausreichend bemessen werden. Die erforderlichen Nachweise hängen von der Fundamentart und den Beanspruchungen ab.

Bei Stahlbetonfundamenten werden beispielsweise Biegung und Querkraft untersucht. Je nach Geometrie und Lastverteilung können weitere Nachweise notwendig sein. Aus den Berechnungsergebnissen werden die erforderlichen Abmessungen und die Bewehrung abgeleitet.

Für die Bemessung sind die vorgesehenen Materialeigenschaften relevant. Dazu gehören die Betonfestigkeitsklasse, die Eigenschaften des Bewehrungsstahls und die konstruktiven Anforderungen an die Bewehrungsanordnung. Auch Betondeckung, Verankerung und die Ausbildung von Anschlüssen müssen berücksichtigt werden.

Darüber hinaus können die Umgebungsbedingungen Einfluss auf die Anforderungen an den Beton haben. Beispielsweise sind mögliche Feuchtigkeitseinwirkungen und weitere relevante Expositionsbedingungen zu beurteilen.

Die Bewehrung darf nicht ausschließlich nach einer allgemeinen Faustregel festgelegt werden. Sie muss zum berechneten Tragverhalten und zu den konstruktiven Anforderungen passen. Die Ausführungsunterlagen müssen so erstellt sein, dass die vorgesehenen Bauteile fachgerecht hergestellt werden können.

  1. Fundament berechnen bei Neubau, Anbau und Bestandsgebäude

Der konkrete Planungsumfang unterscheidet sich je nachdem, ob ein neues Gebäude errichtet, ein bestehendes Bauwerk erweitert oder eine vorhandene Gründung verändert wird.

Neubau

Bei einem Neubau können Gründung, Tragwerk und Gebäudegeometrie von Beginn an aufeinander abgestimmt werden. Das erleichtert die gemeinsame Betrachtung von Lastabtrag, Baugrund und Fundamentkonstruktion.

Wichtig ist, dass die Gründungsplanung rechtzeitig mit der Architektur und den Ergebnissen der Baugrunderkundung abgestimmt wird. Änderungen am Gebäude können sich unmittelbar auf die Fundamentbemessung auswirken.

Anbau

Bei einem Anbau muss zusätzlich untersucht werden, wie sich das neue Fundament zum vorhandenen Gebäude verhält. Die Gründungstiefen und die Bodenverhältnisse müssen nicht identisch sein. Unterschiedliche Setzungen können zu zusätzlichen Beanspruchungen führen.

Außerdem ist zu prüfen, ob die Bauarbeiten den vorhandenen Baugrund oder die Standsicherheit des Bestands beeinflussen können. Die Gründung des Anbaus sollte deshalb nicht unabhängig von der bestehenden Konstruktion betrachtet werden.

Bestandsgebäude und Umbau

Bei bestehenden Gebäuden sind häufig nicht alle ursprünglichen Planungsunterlagen verfügbar. In diesem Fall können Bestandsaufnahmen, die Untersuchung vorhandener Bauteile und eine geotechnische Bewertung erforderlich sein.

Werden zusätzliche Geschosse errichtet, tragende Wände verändert oder neue Lasten eingeleitet, muss geprüft werden, ob die vorhandene Gründung dafür geeignet ist. Eine Verstärkung oder Ergänzung des Fundaments darf erst nach einer fachlichen Beurteilung geplant werden.

  1. Welche technischen Normen und baurechtlichen Anforderungen gelten in Deutschland?

Die Fundamentberechnung muss sich an den für das jeweilige Bauvorhaben geltenden technischen Baubestimmungen orientieren. In Deutschland werden die bauordnungsrechtlichen Anforderungen durch die Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt. Technische Regeln konkretisieren diese Anforderungen für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken. Das Deutsche Institut für Bautechnik veröffentlicht hierzu unter anderem die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen als Grundlage für die Umsetzung durch die Länder. <Cite refs={[„turn595546search1″,“turn595546search2“]}/>

Für die geotechnische Planung ist insbesondere Eurocode 7 mit den jeweils maßgebenden nationalen Festlegungen relevant. Er behandelt unter anderem die geotechnische Bemessung und die Beurteilung des Baugrunds. Bei Fundamenten aus Stahlbeton sind außerdem die einschlägigen Regelungen für Betontragwerke zu berücksichtigen.

Welche Normfassungen, nationalen Anhänge und ergänzenden technischen Bestimmungen konkret anzuwenden sind, muss für das jeweilige Projekt geprüft werden. Entscheidend sind dabei auch der Standort, die Art des Bauwerks und der aktuelle bauordnungsrechtliche Rahmen.

Die HOAI beschreibt Leistungsbilder der Tragwerksplanung und führt unter anderem die Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung auf. Welche Leistungen im konkreten Auftrag enthalten sind, ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung und dem Projektumfang. <Cite refs={[„turn595546search0″,“turn595546search3“]}/>

Ein allgemeiner Online-Rechner kann diese projektbezogene Prüfung nicht ersetzen. Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben müssen zudem die jeweils geltenden Anforderungen an bautechnische Nachweise und gegebenenfalls deren Prüfung beachtet werden.

  1. Welche Fehler sollten bei der Fundamentberechnung vermieden werden?

Fehler in der Gründungsplanung entstehen häufig dann, wenn wichtige Informationen fehlen oder einzelne Aspekte isoliert betrachtet werden.

Ein häufiger Fehler besteht darin, die Fundamentgröße ausschließlich anhand der Gebäudelast festzulegen. Ohne eine geeignete Beurteilung des Baugrunds lässt sich jedoch nicht zuverlässig bestimmen, ob die gewählte Konstruktion geeignet ist.

Ebenso problematisch ist es, ungleichmäßige Bodenverhältnisse zu übersehen. Unterschiedliche Bodenschichten können dazu führen, dass einzelne Fundamentbereiche verschieden reagieren. Eine unzureichende Untersuchung kann diese Risiken verdecken.

Auch unvollständige Lastannahmen sind kritisch. Werden beispielsweise zusätzliche Gebäudeteile, spätere Nutzungsänderungen oder relevante horizontale Einwirkungen nicht berücksichtigt, können sich die Berechnungsergebnisse als unzureichend erweisen.

Weitere Fehlerquellen sind nicht abgestimmte Planänderungen, fehlende Angaben zum Grundwasser und Abweichungen zwischen Statik und tatsächlicher Bauausführung. Eine fachgerechte Dokumentation und die rechtzeitige Abstimmung zwischen den Beteiligten helfen, solche Probleme zu vermeiden.

  1. Wie läuft eine fachgerechte statische Berechnung ab?

Die Fundamentberechnung erfolgt in mehreren aufeinander abgestimmten Schritten.

Erstens: Grundlagen erfassen. Der Tragwerksplaner prüft die Gebäudepläne, die Nutzung, die vorgesehenen Baustoffe und die vorhandenen Angaben zum Baugrund. Fehlende Informationen werden identifiziert.

Zweitens: Baugrund beurteilen. Auf Grundlage der geotechnischen Unterlagen werden die maßgebenden Bodeneigenschaften und die relevanten Randbedingungen ermittelt. Falls erforderlich, müssen weitere Untersuchungen veranlasst werden.

Drittens: Lasten bestimmen. Die Einwirkungen aus dem Gebäude werden erfasst und für die maßgebenden Bemessungssituationen kombiniert. Dabei wird der gesamte Lastabtrag bis in die Gründung berücksichtigt.

Viertens: Gründungsart festlegen. Unter Berücksichtigung der Lasten und Bodenverhältnisse wird eine geeignete Gründungslösung ausgewählt und mit der übrigen Planung abgestimmt.

Fünftens: Nachweise führen. Die Tragfähigkeit des Baugrunds, die zu erwartenden Verformungen und die Beanspruchung des Fundamentkörpers werden untersucht. Bei Stahlbetonbauteilen wird außerdem die erforderliche Bewehrung bemessen.

Sechstens: Ergebnisse dokumentieren. Die Berechnungsergebnisse werden in den erforderlichen statischen Unterlagen und Plänen festgehalten. Abmessungen, Baustoffe und konstruktive Details müssen nachvollziehbar dargestellt sein.

Während des gesamten Prozesses ist die Abstimmung mit Architektur, Geotechnik und weiteren beteiligten Fachplanern wichtig. Ändern sich wesentliche Planungsgrundlagen, muss geprüft werden, ob die bisherigen Nachweise weiterhin gültig sind.

  1. Wann sollte ein Tragwerksplaner hinzugezogen werden?

Ein Tragwerksplaner sollte frühzeitig eingebunden werden, sobald die Gründung eines Gebäudes geplant oder eine bestehende Gründung verändert werden soll. Das gilt insbesondere bei Neubauten, Anbauten, Aufstockungen und Umbauten, bei denen sich die Lasten oder die Tragstruktur verändern.

Auch schwierige Baugrundverhältnisse, hohe Grundwasserstände, benachbarte Gebäude oder unklare Bestandsunterlagen sprechen für eine frühzeitige fachliche Prüfung. Bei erkennbaren Rissen oder auffälligen Verformungen an einem bestehenden Gebäude ist zunächst eine sachkundige Beurteilung erforderlich, bevor Änderungen an der Gründung vorgenommen werden.

Der Tragwerksplaner beurteilt die statischen Anforderungen und stimmt die erforderlichen Nachweise mit den übrigen Planungsgrundlagen ab. Für die Beurteilung des Baugrunds ist die Zusammenarbeit mit einer entsprechend qualifizierten geotechnischen Fachperson wichtig.

Bauherren sollten daher nicht versuchen, die endgültigen Fundamentabmessungen allein aus vereinfachten Tabellen oder allgemeinen Online-Rechnern abzuleiten. Solche Hilfsmittel können grundlegende Zusammenhänge verdeutlichen, berücksichtigen jedoch nicht automatisch alle projektspezifischen Einwirkungen und rechtlichen Anforderungen.

  1. Fazit: Eine sichere Gründung beginnt mit vollständigen Angaben

Wer ein Fundament berechnen lassen möchte, benötigt vor allem verlässliche Angaben zum Gebäude, zu den auftretenden Lasten und zum Baugrund. Ergänzend müssen Fundamentart, Gründungstiefe, Materialeigenschaften und die geltenden technischen Anforderungen berücksichtigt werden.

Die Fundamentberechnung umfasst sowohl die Beurteilung der Tragfähigkeit des Bodens als auch die Bemessung des Fundamentkörpers. Setzungen, unterschiedliche Bodenverhältnisse und mögliche Einwirkungen aus der Umgebung spielen dabei eine wichtige Rolle. Bei Neubauten, Anbauten und Bestandsgebäuden können sich die erforderlichen Untersuchungen deutlich unterscheiden.

Eine sorgfältige Abstimmung zwischen Tragwerksplanung, geotechnischer Beurteilung und Gebäudeplanung schafft die Grundlage für eine sichere und nachvollziehbare Gründung. Vollständige Planungsunterlagen und rechtzeitig geklärte Randbedingungen helfen, spätere Änderungen zu vermeiden und die Standsicherheit des Bauwerks dauerhaft zu gewährleisten.

 

 

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Homberg (Ohm)
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Idstein, Hochschulstadt
Immenhausen
Karben
Kelkheim (Taunus)
Kelsterbach
Kirchhain
Kirtorf
Korbach, Hansestadt, Kreisstadt
Kronberg im Taunus
Königstein im Taunus
Lampertheim
Langen (Hessen)
Langenselbold
Laubach
Lauterbach (Hessen), Kreisstadt
Leun
Lich
Lichtenfels
Liebenau
Limburg a. d. Lahn, Kreisstadt
Linden
Lindenfels
Lollar
Lorch
Lorsch, Karolingerstadt
Maintal
Marburg, Universitätsstadt
Melsungen
Michelstadt
Mörfelden-Walldorf
Mühlheim am Main
Münzenberg
Naumburg
Neckarsteinach
Neu-Anspach
Neu-Isenburg
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
Niddatal
Nidderau
Niedenstein
Ober-Ramstadt
Obertshausen
Oberursel (Taunus)
Oberzent
Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
Ortenberg
Pfungstadt
Pohlheim
Raunheim
Rauschenberg
Reichelsheim (Wetterau)
Reinheim
Riedstadt, Büchnerstadt
Rodgau
Romrod
Rosbach v. d. Höhe
Rosenthal
Rotenburg a. d. Fulda
Runkel
Rödermark
Rüdesheim am Rhein
Rüsselsheim am Main
Schlitz
Schlüchtern
Schotten
Schwalbach am Taunus
Schwalmstadt, Konfirmationsstadt
Schwarzenborn
Seligenstadt, Einhardstadt
Solms
Sontra
Spangenberg, Liebenbachstadt
Stadtallendorf
Staufenberg
Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt
Steinbach (Taunus)
Tann (Rhön)
Taunusstein
Trendelburg
Ulrichstein
Usingen
Vellmar
Viernheim
Volkmarsen
Waldeck, Nationalparkstadt
Waldkappel
Wanfried
Weilburg
Weiterstadt
Wetter (Hessen)
Wetzlar
Witzenhausen
Wolfhagen, Hans-Staden-Stadt
Wächtersbach
Zierenberg
Zwingenberg
Rheinland-Pfalz
Mainz
Ludwigshafen
Koblenz
Trier
Adenau
Altenkirchen (Westerwald)
Alzey
Andernach
Annweiler am Trifels
Bacharach
Bad Bergzabern
Bad Breisig
Bad Dürkheim
Bad Ems
Bad Hönningen
Bad Kreuznach
Bad Marienberg (Westerwald)
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Bad Sobernheim
Baumholder
Bendorf
Bernkastel-Kues
Betzdorf
Bingen am Rhein
Birkenfeld
Bitburg
Boppard
Braubach
Cochem
Daaden
Dahn
Daun
Deidesheim
Dierdorf
Diez
Edenkoben
Eisenberg (Pfalz)
Emmelshausen
Frankenthal (Pfalz)
Freinsheim
Gau-Algesheim
Germersheim
Gerolstein
Grünstadt
Hachenburg
Hagenbach
Herdorf
Hermeskeil
Hillesheim
Hornbach
Höhr-Grenzhausen
Idar-Oberstein
Ingelheim am Rhein
Kaisersesch
Kaiserslautern
Kandel
Kastellaun
Katzenelnbogen
Kaub
Kirchberg (Hunsrück)
Kirchen (Sieg)
Kirchheimbolanden
Kirn
Konz
Kusel
Kyllburg
Lahnstein
Lambrecht (Pfalz)
Landau in der Pfalz
Landstuhl, Sickingenstadt
Lauterecken
Linz am Rhein
Manderscheid
Mayen
Meisenheim
Mendig
Montabaur
Mülheim-Kärlich
Münstermaifeld
Nassau
Nastätten
Neuerburg
Neustadt an der Weinstraße
Neuwied
Nieder-Olm
Nierstein
Obermoschel
Oberwesel
Oppenheim
Osthofen
Otterberg
Pirmasens
Polch
Prüm
Ramstein-Miesenbach
Ransbach-Baumbach
Remagen
Rennerod
Rheinböllen
Rhens
Rockenhausen
Rodalben
Saarburg
Sankt Goar
Sankt Goarshausen, Loreleystadt
Schifferstadt
Schweich
Selters (Westerwald)
Simmern/ Hunsrück
Sinzig
Speicher
Speyer
Stromberg
Traben-Trarbach
Ulmen
Unkel
Vallendar
Wachenheim an der Weinstraße
Waldmohr
Weißenthurm
Westerburg
Wirges
Wissen
Wittlich
Wolfstein
Worms
Wörrstadt
Wörth am Rhein
Zell (Mosel)
Zweibrücken
Baden-Württemberg
Stuttgart
Karlsruhe
Mannheim
Freiburg
Aach
Aalen
Achern
Adelsheim
Aichtal
Albstadt
Alpirsbach
Altensteig
Asperg
Aulendorf
Backnang
Bad Buchau
Bad Dürrheim
Bad Friedrichshall
Bad Herrenalb
Bad Krozingen
Bad Liebenzell
Bad Mergentheim
Bad Rappenau
Bad Saulgau
Bad Schussenried
Bad Säckingen
Bad Teinach-Zavelstein
Bad Urach
Bad Waldsee
Bad Wildbad
Bad Wimpfen
Bad Wurzach
Baden-Baden
Balingen
Beilstein
Besigheim
Biberach an der Riß
Bietigheim-Bissingen
Blaubeuren
Blaustein
Blumberg
Bonndorf im Schwarzwald
Bopfingen
Boxberg
Brackenheim
Breisach am Rhein
Bretten
Bruchsal
Bräunlingen
Buchen (Odenwald)
Burladingen
Böblingen
Bönnigheim
Bühl
Calw
Crailsheim
Creglingen
Dietenheim
Ditzingen
Donaueschingen
Donzdorf
Dornhan
Dornstetten
Eberbach
Ebersbach an der Fils
Ehingen (Donau)
Eislingen/Fils
Ellwangen (Jagst)
Elzach
Emmendingen
Endingen am Kaiserstuhl
Engen
Eppelheim
Eppingen
Erbach
Esslingen am Neckar
Ettenheim
Ettlingen
Fellbach
Filderstadt
Forchtenberg
Freiberg am Neckar
Freudenberg
Freudenstadt
Fridingen an der Donau
Friedrichshafen
Furtwangen im Schwarzwald
Gaggenau
Gaildorf
Gammertingen
Geisingen
Geislingen an der Steige
Geislingen
Gengenbach
Gerabronn
Gerlingen
Gernsbach
Giengen an der Brenz
Großbottwar
Grünsfeld
Gundelsheim
Göppingen
Güglingen
Haigerloch
Haiterbach
Haslach im Kinzigtal
Hausach
Hayingen
Hechingen
Heidelberg
Heidenheim an der Brenz
Heilbronn, Universitätsstadt
Heimsheim
Heitersheim
Hemsbach
Herbolzheim
Herbrechtingen
Herrenberg
Hettingen
Heubach
Hockenheim
Holzgerlingen
Horb am Neckar
Hornberg
Hüfingen
Ilshofen
Ingelfingen
Isny im Allgäu
Kandern
Kehl
Kenzingen
Kirchberg an der Jagst
Kirchheim unter Teck
Knittlingen
Konstanz, Universitätsstadt
Korntal-Münchingen
Kornwestheim
Kraichtal
Krautheim
Kuppenheim
Külsheim
Künzelsau
Ladenburg
Lahr/Schwarzwald
Laichingen
Langenau
Langenburg
Lauchheim
Lauda-Königshofen
Laufenburg (Baden)
Lauffen am Neckar
Laupheim
Lauterstein
Leimen
Leinfelden-Echterdingen
Leingarten
Leonberg
Leutkirch im Allgäu
Lichtenau
Lorch
Ludwigsburg
Löffingen
Lörrach
Löwenstein
Mahlberg
Marbach am Neckar
Markdorf
Markgröningen
Maulbronn
Meersburg
Mengen
Metzingen
Meßkirch
Meßstetten
Mosbach
Munderkingen
Murrhardt
Möckmühl
Mössingen
Mühlacker
Mühlheim an der Donau
Müllheim im Markgräflerland
Münsingen
Nagold
Neckarbischofsheim
Neckargemünd
Neckarsulm
Neresheim
Neubulach
Neudenau
Neuenburg am Rhein
Neuenbürg
Neuenstadt am Kocher
Neuenstein
Neuffen
Niedernhall
Niederstetten
Niederstotzingen
Nürtingen
Oberderdingen
Oberkirch
Oberkochen
Oberndorf am Neckar
Oberriexingen
Ochsenhausen
Offenburg
Oppenau
Osterburken
Ostfildern
Owen
Pforzheim
Pfullendorf
Pfullingen
Philippsburg
Plochingen
Radolfzell am Bodensee
Rastatt
Rauenberg
Ravensburg
Ravenstein
Remseck am Neckar
Renchen
Renningen
Reutlingen
Rheinau
Rheinfelden (Baden)
Rheinstetten
Riedlingen
Rosenfeld
Rottenburg am Neckar
Rottweil
Rutesheim
Sachsenheim
Scheer
Schelklingen
Schiltach
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schwaigern
Schwetzingen
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schömberg
Schönau im Schwarzwald
Schönau
Sigmaringen
Sindelfingen
Singen (Hohentwiel)
Sinsheim
Spaichingen
St. Blasien
St. Georgen im Schwarzwald
Staufen im Breisgau
Steinheim an der Murr
Stockach
Stutensee
Stühlingen
Sulz am Neckar
Sulzburg
Süßen
Tamm
Tauberbischofsheim
Tengen
Tettnang
Titisee-Neustadt
Todtnau
Triberg im Schwarzwald
Trochtelfingen
Trossingen
Tuttlingen
Tübingen, Universitätsstadt
Uhingen
Ulm, Universitätsstadt
Vaihingen an der Enz
Vellberg
Veringenstadt
Villingen-Schwenningen
Vogtsburg im Kaiserstuhl
Vöhrenbach
Waghäusel
Waiblingen
Waibstadt
Waldenbuch
Waldenburg
Waldkirch
Waldshut-Tiengen
Walldorf
Walldürn
Wangen im Allgäu
Wehr
Weikersheim
Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weilheim an der Teck
Weingarten
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
Welzheim
Wendlingen am Neckar
Wernau (Neckar)
Wertheim
Widdern
Wiesensteig
Wiesloch
Wildberg
Winnenden
Wolfach
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Öhringen
Östringen
Überlingen
Bayern
München
Nürnberg
Augsburg
Regensburg
Abenberg, St
Abensberg, St
Aichach, St
Altdorf b.Nürnberg, St
Altötting, St
Alzenau, St
Amberg
Amorbach, St
Ansbach
Arnstein, St
Arzberg, St
Aschaffenburg
Aub, St
Auerbach i.d.OPf., St
Bad Aibling, St
Bad Berneck i.Fichtelgebirge, St
Bad Brückenau, St
Bad Griesbach i.Rottal, St
Bad Kissingen, GKSt
Bad Königshofen i.Grabfeld, St
Bad Kötzting, St
Bad Neustadt a.d.Saale, St
Bad Reichenhall, GKSt
Bad Rodach, St
Bad Staffelstein, St
Bad Tölz, St
Bad Windsheim, St
Bad Wörishofen, St
Baiersdorf, St
Bamberg
Baunach, St
Bayreuth
Beilngries, St
Berching, St
Betzenstein, St
Bischofsheim i.d.Rhön, St
Bobingen, St
Bogen, St
Buchloe, St
Burgau, St
Burgbernheim, St
Burghausen, St
Burgkunstadt, St
Burglengenfeld, St
Bärnau, St
Cham, St
Coburg
Creußen, St
Dachau, GKSt
Deggendorf, GKSt
Dettelbach, St
Dietfurt a.d.Altmühl, St
Dillingen a.d.Donau, GKSt
Dingolfing, St
Dinkelsbühl, GKSt
Donauwörth, GKSt
Dorfen, St
Ebermannstadt, St
Ebern, St
Ebersberg, St
Eggenfelden, St
Eibelstadt, St
Eichstätt, GKSt
Ellingen, St
Eltmann, St
Erbendorf, St
Erding, GKSt
Erlangen
Erlenbach a.Main, St
Eschenbach i.d.OPf., St
Feuchtwangen, St
Fladungen, St
Forchheim, GKSt
Freilassing, St
Freising, GKSt
Freystadt, St
Freyung, St
Friedberg, St
Furth im Wald, St
Fürstenfeldbruck, GKSt
Fürth
Füssen, St
Garching b.München, St
Gefrees, St
Geiselhöring, St
Geisenfeld, St
Gemünden a.Main, St
Geretsried, St
Germering, GKSt
Gerolzhofen, St
Gersthofen, St
Goldkronach, St
Grafenau, St
Grafenwöhr, St
Grafing b.München, St
Greding, St
Gräfenberg, St
Gundelfingen a.d.Donau, St
Gunzenhausen, St
Günzburg, GKSt
Hallstadt, St
Hammelburg, St
Harburg (Schwaben), St
Hauzenberg, St
Haßfurt, St
Heideck, St
Heilsbronn, St
Helmbrechts, St
Hemau, St
Herrieden, St
Hersbruck, St
Herzogenaurach, St
Hilpoltstein, St
Hirschau, St
Hof
Hofheim i.UFr., St
Hohenberg a.d.Eger, St
Hollfeld, St
Höchstadt a.d.Aisch, St
Höchstädt a.d.Donau, St
Ichenhausen, St
Illertissen, St
Immenstadt i.Allgäu, St
Ingolstadt
Iphofen, St
Karlstadt, St
Kaufbeuren
Kelheim, St
Kemnath, St
Kempten (Allgäu)
Kirchenlamitz, St
Kitzingen, GKSt
Klingenberg a.Main, St
Kolbermoor, St
Kronach, St
Krumbach (Schwaben), St
Kulmbach, GKSt
Kupferberg, St
Königsberg i.Bay., St
Königsbrunn, St
Landau a.d.Isar, St
Landsberg am Lech, GKSt
Landshut
Langenzenn, St
Lauf a.d.Pegnitz, St
Laufen, St
Lauingen (Donau), St
Leipheim, St
Leutershausen, St
Lichtenberg, St
Lichtenfels, St
Lindau (Bodensee), GKSt
Lindenberg i.Allgäu, St
Lohr a.Main, St
Ludwigsstadt, St
Mainbernheim, St
Mainburg, St
Marktbreit, St
Marktheidenfeld, St
Marktleuthen, St
Marktoberdorf, St
Marktredwitz, GKSt
Marktsteft, St
Maxhütte-Haidhof, St
Mellrichstadt, St
Memmingen
Merkendorf, St
Miesbach, St
Miltenberg, St
Mindelheim, St
Mitterteich, St
Monheim, St
Moosburg a.d.Isar, St
Mühldorf a.Inn, St
Münchberg, St
Münnerstadt, St
Nabburg, St
Naila, St
Neu-Ulm, GKSt
Neuburg a.d.Donau, GKSt
Neumarkt i.d.OPf., GKSt
Neumarkt-Sankt Veit, St
Neunburg vorm Wald, St
Neustadt a.d.Aisch, St
Neustadt a.d.Donau, St
Neustadt a.d.Waldnaab, St
Neustadt am Kulm, St
Neustadt b.Coburg, GKSt
Neusäß, St
Neutraubling, St
Neuötting, St
Nittenau, St
Nördlingen, GKSt
Oberasbach, St
Obernburg a.Main, St
Oberviechtach, St
Ochsenfurt, St
Oettingen i.Bay., St
Olching, St
Ornbau, St
Osterhofen, St
Ostheim v.d.Rhön, St
Pappenheim, St
Parsberg, St
Passau
Pegnitz, St
Penzberg, St
Pfaffenhofen a.d.Ilm, St
Pfarrkirchen, St
Pfreimd, St
Plattling, St
Pleystein, St
Pocking, St
Pottenstein, St
Pressath, St
Prichsenstadt, St
Puchheim, St
Rain, St
Regen, St
Rehau, St
Riedenburg, St
Rieneck, St
Roding, St
Rosenheim
Roth, St
Rothenburg ob der Tauber, GKSt
Rothenfels, St
Rottenburg a.d.Laaber, St
Rödental, St
Röthenbach a.d.Pegnitz, St
Röttingen, St
Rötz, St
Schauenstein, St
Scheinfeld, St
Scheßlitz, St
Schillingsfürst, St
Schlüsselfeld, St
Schnaittenbach, St
Schongau, St
Schrobenhausen, St
Schwabach
Schwabmünchen, St
Schwandorf, GKSt
Schwarzenbach a.Wald, St
Schwarzenbach a.d.Saale, St
Schweinfurt
Schönsee, St
Schönwald, St
Selb, GKSt
Selbitz, St
Senden, St
Seßlach, St
Simbach a.Inn, St
Sonthofen, St
Spalt, St
Stadtbergen, St
Stadtprozelten, St
Stadtsteinach, St
Starnberg, St
Stein, St
Straubing
Sulzbach-Rosenberg, St
Tegernsee, St
Teublitz, St
Teuschnitz, St
Thannhausen, St
Tirschenreuth, St
Tittmoning, St
Traunreut, St
Traunstein, GKSt
Treuchtlingen, St
Trostberg, St
Töging a.Inn, St
Uffenheim, St
Unterschleißheim, St
Velburg, St
Velden, St
Viechtach, St
Vilsbiburg, St
Vilseck, St
Vilshofen an der Donau, St
Vohburg a.d.Donau, St
Vohenstrauß, St
Volkach, St
Vöhringen, St
Waischenfeld, St
Waldershof, St
Waldkirchen, St
Waldkraiburg, St
Waldmünchen, St
Waldsassen, St
Wallenfels, St
Wasserburg a.Inn, St
Wassertrüdingen, St
Weiden i.d.OPf.
Weilheim i.OB, St
Weismain, St
Weißenburg i.Bay., GKSt
Weißenhorn, St
Weißenstadt, St
Wemding, St
Wertingen, St
Windischeschenbach, St
Windsbach, St
Wolframs-Eschenbach, St
Wolfratshausen, St
Wunsiedel, St
Wörth a.Main, St
Wörth a.d.Donau, St
Würzburg
Zeil a.Main, St
Zirndorf, St
Zwiesel, St
Saarland
Saarbrücken
Neunkirchen
Homburg
Völklingen
Bexbach
Blieskastel
Dillingen/ Saar
Friedrichsthal
Lebach
Merzig, Kreisstadt
Ottweiler
Püttlingen
Saarlouis, Kreisstadt
St. Ingbert
St. Wendel, Kreisstadt
Sulzbach/ Saar
Wadern
Berlin
Berlin
Brandenburg
Potsdam
Cottbus
Brandenburg an der Havel
Frankfurt (Oder)
Altlandsberg
Angermünde
Bad Belzig
Bad Freienwalde (Oder)
Bad Liebenwerda
Bad Wilsnack
Baruth/Mark
Beelitz
Beeskow
Bernau bei Berlin
Biesenthal
Brück
Brüssow
Buckow (Märkische Schweiz)
Calau/Kalawa
Dahme/Mark
Doberlug-Kirchhain
Drebkau/Drjowk
Döbern/Derbno
Eberswalde
Eisenhüttenstadt
Elsterwerda
Erkner
Falkenberg/Elster
Falkensee
Finsterwalde
Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Friedland
Friesack
Fürstenberg/Havel
Fürstenwalde/Spree
Gartz (Oder)
Golßen
Gransee
Großräschen/Rań
Guben
Havelsee
Hennigsdorf
Herzberg (Elster)
Hohen Neuendorf
Joachimsthal
Jüterbog
Ketzin/Havel
Kremmen
Kyritz
Königs Wusterhausen
Lauchhammer
Lebus
Lenzen (Elbe)
Liebenwalde
Lieberose
Lindow (Mark)
Luckau
Luckenwalde
Ludwigsfelde
Lychen
Lübben (Spreewald) / Lubin (Błota)
Lübbenau/Spreewald / Lubnjow/Błota
Meyenburg
Mittenwalde
Märkisch Buchholz
Mühlberg/Elbe
Müllrose
Müncheberg
Nauen
Neuruppin
Neustadt (Dosse)
Niemegk
Oderberg
Oranienburg
Ortrand
Peitz/Picnjo
Perleberg
Premnitz
Prenzlau
Pritzwalk
Putlitz
Rathenow
Rheinsberg
Rhinow
Ruhland
Schlieben
Schwarzheide
Schwedt/Oder
Schönewalde
Seelow
Senftenberg/Zły Komorow
Sonnewalde
Spremberg/Grodk
Storkow (Mark)
Strausberg
Teltow
Templin
Teupitz
Trebbin
Treuenbrietzen
Uebigau-Wahrenbrück
Velten
Vetschau/Spreewald / Wětošow/Błota
Welzow/Wjelcej
Werder (Havel)
Werneuchen
Wildau
Wittenberge
Wittstock/Dosse
Wriezen
Zehdenick
Ziesar
Zossen
Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin
Rostock
Neubrandenburg
Stralsund
Altentreptow
Anklam, Hansestadt
Bad Doberan
Bad Sülze
Barth
Bergen auf Rügen
Boizenburg/ Elbe
Brüel
Burg Stargard
Bützow
Crivitz
Dargun
Dassow
Demmin, Hansestadt
Dömitz
Eggesin
Franzburg
Friedland
Gadebusch
Garz/Rügen
Gnoien, Warbelstadt
Goldberg
Grabow
Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Grevesmühlen
Grimmen
Güstrow, Barlachstadt
Gützkow
Hagenow
Jarmen
Klütz
Krakow am See
Kröpelin
Kühlungsborn, Ostseebad
Laage
Lassan
Loitz
Ludwigslust
Lübtheen
Lübz
Malchin
Malchow, Inselstadt
Marlow
Mirow
Neubukow, Schliemannstadt
Neukalen, Peenestadt
Neukloster
Neustadt-Glewe
Neustrelitz, Residenzstadt
Parchim
Pasewalk
Penkun
Penzlin
Plau am See
Putbus
Rehna
Rerik, Ostseebad
Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
Richtenberg
Röbel/Müritz
Sassnitz
Schwaan
Schönberg
Stavenhagen, Reuterstadt
Sternberg
Strasburg (Uckermark)
Tessin, Blumenstadt
Teterow, Bergringstadt
Torgelow
Tribsees
Ueckermünde, Seebad
Usedom
Waren (Müritz)
Warin
Wesenberg
Wismar, Hansestadt
Wittenburg
Woldegk, Windmühlenstadt
Wolgast
Zarrentin am Schaalsee
Sachsen
Dresden
Leipzig
Chemnitz
Zwickau
Adorf/Vogtl.
Altenberg
Annaberg-Buchholz
Aue-Bad Schlema
Auerbach/Vogtl.
Augustusburg
Bad Düben
Bad Elster
Bad Gottleuba-Berggießhübel
Bad Lausick
Bad Muskau / Mužakow
Bad Schandau
Bautzen / Budyšin
Belgern-Schildau
Bernsdorf
Bernstadt a. d. Eigen
Bischofswerda
Borna
Brand-Erbisdorf
Brandis
Burgstädt
Böhlen
Colditz
Coswig
Crimmitschau
Dahlen
Delitzsch
Dippoldiswalde
Dohna
Dommitzsch
Döbeln
Ebersbach-Neugersdorf
Ehrenfriedersdorf
Eibenstock
Eilenburg
Elsterberg
Elstra / Halštrow
Elterlein
Falkenstein/Vogtl.
Flöha
Frankenberg/Sa., Garnisonsstadt
Frauenstein
Freiberg, Universitätsstadt
Freital
Frohburg
Geithain
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Glashütte
Glauchau
Grimma
Groitzsch
Großenhain
Großröhrsdorf
Großschirma
Gröditz
Grünhain-Beierfeld
Görlitz
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Hartenstein
Hartha
Heidenau
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Hohenstein-Ernstthal
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Johanngeorgenstadt
Jöhstadt
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Kirchberg
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Klingenthal
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Mittweida, Hochschulstadt
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Neustadt in Sachsen
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Reichenbach/O.L.
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Treuen
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Halle (Saale)
Dessau-Roßlau
Wittenberg, Lutherstadt
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Bad Lauchstädt, Goethestadt
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Burg
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Eisleben, Lutherstadt
Falkenstein/Harz
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Gerbstedt
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Haldensleben
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Havelberg, Hansestadt
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Hettstedt
Hohenmölsen
Ilsenburg (Harz)
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Kelbra (Kyffhäuser)
Kemberg
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Köthen (Anhalt)
Landsberg
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Leuna
Lützen
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Naumburg (Saale)
Nebra (Unstrut)
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Oebisfelde-Weferlingen
Oranienbaum-Wörlitz
Oschersleben (Bode)
Osterburg (Altmark), Hansestadt
Osterfeld
Osterwieck
Quedlinburg, Welterbestadt
Querfurt
Raguhn-Jeßnitz
Salzwedel, Hansestadt
Sandau (Elbe)
Sandersdorf-Brehna
Sangerhausen
Schraplau
Schwanebeck
Schönebeck (Elbe)
Seehausen (Altmark), Hansestadt
Seeland
Staßfurt
Stendal, Hansestadt
Stößen
Südliches Anhalt
Tangerhütte
Tangermünde
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Thale
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Werben (Elbe), Hansestadt
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