Alphabau Engineering
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Was versteht die HOAI unter Bauausführung?
Im Kontext der HOAI ist mit Bauausführung nicht die handwerkliche Umsetzung durch Bauunternehmen gemeint, sondern die planungsseitige Begleitung durch den Architekten oder Ingenieur. Diese Aufgabe wird im Rahmen der Leistungsphase 8 – Objektüberwachung – verortet. Ziel ist es, die korrekte Umsetzung der Planung auf der Baustelle sicherzustellen, Mängel zu vermeiden und die Qualität zu kontrollieren.
Leistungsphase 8 – Objektüberwachung (Bauüberwachung)
Die HOAI (§ 34 für Gebäude, § 39 für Ingenieurbauwerke) definiert für die LPH 8 folgende Aufgaben:
– Überwachung der Ausführung nach genehmigten Plänen und Bauverträgen
– Koordination der Gewerke auf der Baustelle
– Kontrolle von Qualität, Terminen und Kosten
– Fortschreibung des Bauzeitenplans
– Dokumentation: Bautagebuch, Protokolle, Fotobelege
– Abnahme von Bauleistungen mit Mängelprotokoll
– Rechnungsprüfung, Zahlungsfreigaben, Aufmaßkontrolle
– Prüfung und Verhandlung von Nachträgen
– Koordination von Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Leistungsphase 9 – Objektbetreuung und Dokumentation
Nach der Fertigstellung umfasst die LPH 9:
– Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung
– Objektbegehungen zur Kontrolle
– Erstellung und Übergabe der Dokumentation (Bestandspläne, Revisionsunterlagen, Wartungspläne)
– Betreuung des Bauherrn nach Übergabephase
– Abschlussbesprechung, Bewertung des Bauablaufs
Vergütung der Bauüberwachung gemäß HOAI
Die HOAI bietet auch nach dem EuGH-Urteil 2019 weiterhin eine bewährte Orientierung für die Honorarermittlung. Die Leistungsphase 8 zählt zu den umfangreichsten Einzelleistungen und hat daher einen hohen Anteil am Gesamt-Honorar:
– Bis zu 40 % des Honorars bei Gebäuden
– Abrechnung erfolgt meist nach anrechenbaren Kosten (KG 300 + 400 DIN 276)
– Wahl der Honorarzone je nach Komplexität (I–V)
– Möglichkeit zur Pauschal- oder Zeithonorarvereinbarung
– Honorartafelwerte dienen als Orientierung, keine Preisbindung
Typische Herausforderungen in der Praxis
– Unklare Leistungsabgrenzung zwischen Architekt und Bauunternehmen
– Bauzeitverlängerung und zusätzliche Kontrollaufwände
– Nachträge ohne klare Nachweise
– Kommunikationsprobleme auf der Baustelle
→ Lösung: Klare vertragliche Regelungen, strukturierte Abläufe, kontinuierliche Bauherreneinbindung
Was gehört nicht zur Bauüberwachung laut HOAI?
– Örtliche Bauleitung bei ausführenden Firmen
– Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) – muss separat beauftragt werden
– Baustellenlogistik und Materialbeschaffung
– Werkplanung oder Nachweise durch Sonderfachleute
Best Practices für Bauüberwachung nach HOAI
– Frühzeitige Einbindung der Objektüberwachung schon vor Baubeginn
– Klare Kommunikation mit allen Projektbeteiligten
– Wöchentliche Jour-Fixe, strukturierte Protokolle
– Softwaregestützte Dokumentation (z. B. PlanRadar, Protokollsysteme)
– Schulung der Bauüberwacher in technischer & rechtlicher Hinsicht
Fazit: Objektüberwachung als Schlüssel zur Bauqualität
Die korrekte Umsetzung der Bauplanung hängt maßgeblich von der Objektüberwachung ab. Sie bildet das Rückgrat für Qualitätssicherung, Termin- und Kostenkontrolle auf der Baustelle. Die HOAI bietet dabei eine klare Struktur – aber es braucht erfahrene Partner, um die Bauausführung professionell zu begleiten.
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