AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Alphabau Engineering

1. Geltungsbereich
  1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Alphabau Engineering (nachfolgend „Unternehmen“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“). Sie gelten für sämtliche vom Unternehmen angebotenen und erbrachten Leistungen, insbesondere im Bereich der Tragwerksplanung, Bauleitung, Bauüberwachung sowie der kooperativ durchgeführten Bauleistungen wie Architekturplanung, Bauausführung (Neubau, Umbau, Anbau, Sanierung, Renovierung), Bodengutachten, sowie sonstige baubezogene Dienstleistungen mit Partnerunternehmen.
  1.2
Das Unternehmen führt Ingenieurleistungen im Bereich der Tragwerksplanung, Bauüberwachung sowie Bauleitungen eigenständig durch. Weitere Leistungen wie Architekturplanung, Bauausführung (Neubau, Umbau, Anbau, Sanierung, Renovierung), Bodengutachten, Baubetreuung sowie sonstige baubezogene Dienstleistungen werden im Rahmen einer fachlich qualifizierten, kooperativen und projektbezogenen Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen realisiert.
  1.3
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  1.4
Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist auf der Website des Unternehmens abrufbar und wird dem Kunden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und gelten für zukünftige Vertragsverhältnisse.
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2. Leistungsumfang
  2.1
Das Unternehmen erbringt eigenständig Tragwerksplanungsleistungen durch qualifizierte Tragwerksplaner unter Einhaltung aller relevanten gesetzlichen, normativen und technischen Vorschriften. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere statische Berechnungen, die Erstellung von Konstruktionsplänen und die Bemessung von Tragwerken für Hoch- und Tiefbauprojekte.
  2.2
Darüber hinaus werden durch projektbezogene Kooperationen mit qualifizierten Partnerunternehmen zusätzliche Leistungen realisiert, darunter insbesondere:
• Architekturleistungen
• Bauausführung (Neubau, Umbau, Anbau, Sanierung, Renovierung)
• Erstellung von Bodengutachten
• Innenarchitektur & Interiordesign
  2.3
Das Unternehmen stellt sicher, dass alle kooperierenden Partnerunternehmen über die erforderliche Fachkunde und Qualifikation verfügen und ihre Leistungen entsprechend den geltenden gesetzlichen und technischen Regelwerken erbringen. Ziel ist es, dem Kunden ein wirtschaftlich optimiertes und qualitativ hochwertiges Leistungsangebot zu gewährleisten.
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3. Kooperative Projektabwicklung
  3.1
Kommt es zur Beauftragung weiterer Bauleistungen über das Unternehmen, werden diese im Rahmen einer kooperativen Projektbearbeitung mit den Partnerunternehmen realisiert.
  3.2
Alle Leistungen erfolgen auf Basis direkter oder koordinierter Zusammenarbeit mit den jeweiligen qualifizierten Partnerunternehmen.
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4. Haftung
  4.1
Das Unternehmen haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für eigene Leistungen. Für Leistungen, die im Rahmen der Kooperation durch Partnerunternehmen erbracht werden, liegt die Verantwortung für deren Ausführung, Qualität und Rechtmäßigkeit bei dem jeweiligen Partnerunternehmen.
  4.2
Für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet das Unternehmen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
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5. Zahlungsbedingungen
  5.1
Vergütungen für Leistungen des Unternehmens werden direkt zwischen Kunde und Unternehmen gemäß der individuell getroffenen vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet.
  5.2
Vergütungen für Leistungen von kooperierenden Partnerunternehmen erfolgen entweder separat durch direkte Abrechnung zwischen Kunde und Partner oder über das Unternehmen, soweit dies vertraglich vereinbart wurde.
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6. Vertragsbeendigung
  6.1
Vertragsverhältnisse mit dem Unternehmen können gemäß den individuell getroffenen Vereinbarungen gekündigt werden, sofern keine anderslautenden Regelungen getroffen wurden.
  6.2
Die Abwicklung und Beendigung von vertraglichen Beziehungen zu kooperierenden Partnerunternehmen unterliegt den jeweiligen individuellen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Partnerunternehmen, sofern das Unternehmen nicht selbst Vertragspartner ist.
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7. Schlussbestimmungen
  7.1
Für sämtliche Rechtsverhältnisse gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
  7.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

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