Grundbruchnachweis: Bedeutung und Anwendung im Bauwesen

Grundbruchnachweis: Bedeutung und Anwendung im Bauwesen

Die Standsicherheit eines Gebäudes hängt nicht allein von der Qualität seiner tragenden Bauteile ab. Auch der Baugrund muss in der Lage sein, die einwirkenden Lasten sicher aufzunehmen und in tiefere Bodenschichten abzutragen. Selbst eine sorgfältig geplante Stahlbetonkonstruktion kann langfristig gefährdet sein, wenn das Fundament auf einem unzureichend tragfähigen Boden steht.

Der Grundbruchnachweis ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der geotechnischen Bemessung. Er dient dazu, zu beurteilen, ob der Boden unter einem Fundament den auftretenden Belastungen standhalten kann, ohne dass es zu einem Versagen des Bodens kommt. Dabei werden unter anderem die Eigenschaften des Baugrunds, die Geometrie des Fundaments, die Belastung und die Gründungsbedingungen berücksichtigt.

Besonders bei Neubauten, Erweiterungen und baulichen Veränderungen muss die Tragfähigkeit des Untergrunds zuverlässig beurteilt werden. Die Ergebnisse beeinflussen die Wahl der Gründungsart, die Abmessungen der Fundamente und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung des Baugrunds.

Ein fachgerecht geführter Grundbruchnachweis trägt dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen und eine technisch geeignete Gründung zu planen. Er ist jedoch nur ein Teil der erforderlichen Nachweise: Auch Setzungen, Gleiten, mögliche Geländebrüche und weitere relevante Versagensmechanismen müssen entsprechend der jeweiligen Situation untersucht werden.

Was versteht man unter einem Grundbruchnachweis?

Was versteht man unter einem Grundbruchnachweis?

Unter einem Grundbruchnachweis versteht man die rechnerische Überprüfung, ob der Baugrund unter einer Gründung ausreichend widerstandsfähig gegenüber den einwirkenden Kräften ist. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Beanspruchung des Bodens innerhalb der zulässigen beziehungsweise rechnerisch erforderlichen Tragfähigkeit bleibt.

Ein Grundbruch entsteht, wenn der Boden unter einem Fundament seine Scherfestigkeit überschreitet und sich ein Versagensmechanismus ausbildet. Dabei können sich Bodenteile seitlich verdrängen und das Fundament kann sich plötzlich oder zunehmend in den Untergrund bewegen. Wie sich ein solcher Mechanismus entwickelt, hängt von den Bodeneigenschaften, der Fundamentform, der Einbindetiefe und der Belastungssituation ab.

Der Nachweis vergleicht die maßgebende Beanspruchung mit dem verfügbaren Widerstand des Baugrunds. Die Berechnung erfolgt nach den für das konkrete Vorhaben geltenden technischen Regeln und unter Berücksichtigung der entsprechenden Sicherheitskonzepte.

Dabei sind mehrere Begriffe voneinander zu unterscheiden:

  • Grundbruchwiderstand: Widerstand des Bodens gegen das betrachtete Grundbruchversagen.
  • Einwirkungen: Kräfte und Belastungen, die aus dem Gebäude, der Nutzung und weiteren relevanten Einflüssen entstehen.
  • Bemessungswerte: Werte, die unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Sicherheitskonzepte für die Bemessung verwendet werden.
  • Grundbruchsicherheit: Beurteilung, ob der vorhandene Widerstand für die maßgebende Beanspruchung ausreicht.

Der Grundbruchnachweis bezieht sich insbesondere auf die Tragfähigkeit des Bodens unter Flachgründungen. Er ersetzt weder die Bemessung des Fundaments selbst noch die Überprüfung der Gebrauchstauglichkeit.

Was ist ein Grundbruch und wie entsteht er?

Ein Grundbruch ist ein Versagen des Bodens infolge einer zu hohen Beanspruchung. Wird die Belastung unter einem Fundament so groß, dass die Scherfestigkeit des Bodens nicht mehr ausreicht, können sich zusammenhängende Bruchflächen im Untergrund bilden. Der Boden verliert in diesem Bereich seine erforderliche Tragfähigkeit.

Die Entwicklung eines Grundbruchs wird durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst. Dazu zählen die Scherfestigkeit, die Lagerungsdichte, die Zusammensetzung und Schichtung des Bodens sowie die Form und Tiefe des Fundaments. Auch die Lage des Grundwasserspiegels und zusätzliche Belastungen in der Umgebung können eine Rolle spielen.

In ausreichend tragfähigem Boden kann die Last eines Fundaments über eine begrenzte Fläche in tiefere Schichten übertragen werden. Bei ungünstigen Bodenverhältnissen kann die Belastung dagegen zu einer ausgeprägten Verformung und schließlich zu einem Versagen führen.

Grundbruchversagen ist nicht mit jeder Setzung gleichzusetzen. Setzungen können auch auftreten, wenn der Boden seine Tragfähigkeit nicht überschreitet. Sie entstehen beispielsweise durch die Zusammendrückung einzelner Bodenschichten unter einer Belastung. Beim Grundbruch steht dagegen ein möglicher Verlust der Tragfähigkeit im Vordergrund.

In der Praxis ist diese Unterscheidung entscheidend. Eine Gründung kann den Grundbruchnachweis erfüllen und dennoch zu große Setzungen verursachen. Deshalb müssen Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit getrennt beurteilt werden.

Welche Rolle spielt der Baugrund bei der Gründung?

Der Baugrund bildet die Grundlage für die Auswahl und Bemessung einer geeigneten Gründung. Seine Eigenschaften bestimmen, wie die Lasten eines Bauwerks in den Untergrund übertragen werden können und welche geotechnischen Risiken zu berücksichtigen sind.

Zu den wichtigen Bodenarten gehören nichtbindige Böden wie Sand und Kies sowie bindige Böden wie Schluff und Ton. Diese Materialien weisen unterschiedliche Eigenschaften auf. Bei Sand und Kies spielen unter anderem die Korngrößenverteilung und die Lagerungsdichte eine Rolle. Bei bindigen Böden sind beispielsweise der Wassergehalt, die Konsistenz und die Scherfestigkeit relevant.

Auch geschichtete Baugrundverhältnisse können die Bemessung erschweren. Eine oberflächennahe, wenig tragfähige Schicht kann auf einem festeren Untergrund liegen. Umgekehrt kann eine scheinbar feste Deckschicht von einer weicheren Schicht unterlagert sein. Eine Bewertung ausschließlich anhand der obersten Bodenschicht wäre in solchen Fällen nicht ausreichend.

Zusätzlich müssen mögliche Veränderungen der Bodenverhältnisse berücksichtigt werden. Dazu zählen Schwankungen des Grundwassers, Veränderungen durch Aushubarbeiten, Aufschüttungen oder benachbarte Bauvorhaben.

Die geotechnischen Informationen bilden die Grundlage für die Ermittlung des Grundbruchwiderstands. Ohne ausreichend verlässliche Angaben zum Baugrund lässt sich die Tragfähigkeit nicht sachgerecht beurteilen. Deshalb werden die Ergebnisse der Baugrunderkundung und des Baugrundgutachtens frühzeitig in die Gründungsplanung einbezogen.

Wann ist ein Grundbruchnachweis erforderlich?

Ein Grundbruchnachweis ist relevant, wenn die Tragfähigkeit des Bodens unter einer Gründung rechnerisch beurteilt werden muss. Welche Nachweise im konkreten Projekt erforderlich sind, richtet sich nach den geltenden technischen Regeln, den Baugrundverhältnissen und den Einwirkungen auf das Bauwerk.

Besonders wichtig ist die Untersuchung bei Neubauten, bei denen die Gründungsart und die Fundamentabmessungen festgelegt werden. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die Bodenbeanspruchung die vorhandene Tragfähigkeit nicht überschreitet.

Auch bei einer Nutzungsänderung oder Erweiterung kann eine erneute Beurteilung notwendig werden. Wird ein Gebäude aufgestockt, werden zusätzliche Geschosse errichtet oder ändern sich die Lasten aus der Nutzung, können die bisherigen Gründungsreserven nicht mehr ausreichen. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob die bestehende Gründung die veränderten Einwirkungen weiterhin sicher aufnehmen kann.

Bei Bestandsgebäuden können außerdem Schäden, auffällige Verformungen oder Veränderungen in der unmittelbaren Umgebung Anlass für eine geotechnische Untersuchung sein. Auch benachbarte Baugruben und tiefgreifende Erdarbeiten können die Bedingungen im Baugrund verändern.

Nicht jedes Bauvorhaben erfordert automatisch dieselben Untersuchungen. Umfang und Detaillierung der Nachweise müssen an die konkrete Situation angepasst werden. Die Entscheidung darüber erfolgt auf Grundlage der Bauwerksplanung, der verfügbaren geotechnischen Informationen und der maßgebenden Regelwerke.

Welche Grundlagen werden für den Nachweis benötigt?

Ein zuverlässiger Grundbruchnachweis setzt geeignete Eingangsgrößen voraus. Dazu gehören Angaben über die Belastung des Fundaments, seine Geometrie und die Eigenschaften des Baugrunds. Die Qualität der Berechnung hängt wesentlich davon ab, ob diese Informationen vollständig und nachvollziehbar vorliegen.

Zu den grundlegenden Daten zählen:

  • Bodenkennwerte: beispielsweise Scherfestigkeit, Wichte und weitere für das Berechnungsmodell erforderliche Parameter.
  • Bodenschichtung: Aufbau und Mächtigkeit der einzelnen Schichten im Einflussbereich der Gründung.
  • Grundwasserverhältnisse: maßgebende Wasserstände und deren Einfluss auf die Bodenkennwerte.
  • Fundamentgeometrie: Breite, Länge, Einbindetiefe und Form der Gründung.
  • Einwirkungen: vertikale und gegebenenfalls horizontale Kräfte sowie Momente.
  • Belastungsexzentrizität: Abstand zwischen dem Angriffspunkt der resultierenden Belastung und der maßgebenden Fundamentachse.
  • Geländeverhältnisse: beispielsweise eine geneigte Geländeoberfläche oder angrenzende Böschungen.

Die Lasten müssen aus der Tragwerksplanung abgeleitet und mit den geotechnischen Angaben abgestimmt werden. Dabei sind die relevanten ständigen und veränderlichen Einwirkungen sowie ihre Kombinationen nach dem geltenden Bemessungskonzept zu berücksichtigen.

Fehlende Informationen dürfen nicht ohne fachliche Begründung durch beliebige Annahmen ersetzt werden. Wenn wesentliche Angaben zum Baugrund unklar sind, können zusätzliche Erkundungen oder Untersuchungen erforderlich sein. Die angesetzten Kennwerte müssen fachlich begründet und für die betrachtete Situation geeignet sein.

Wie wird ein Grundbruchnachweis durchgeführt?

Wie wird ein Grundbruchnachweis durchgeführt?

Die Durchführung beginnt mit der Erfassung der Baugrund- und Fundamentdaten. Zunächst wird festgestellt, welche Bodenschichten im Bereich der Gründung vorhanden sind und welche charakteristischen Bodenkennwerte für die Bemessung angesetzt werden können.

Im nächsten Schritt werden die maßgebenden Einwirkungen aus dem Bauwerk ermittelt. Dabei müssen die Belastungen, ihre Richtung und gegebenenfalls ihre Exzentrizität berücksichtigt werden. Die Belastungssituation beeinflusst, wie sich die Beanspruchung unter dem Fundament verteilt und welcher Grundbruchwiderstand angesetzt werden kann.

Anschließend wird der Widerstand des Baugrunds anhand des geeigneten Berechnungsverfahrens ermittelt. Die Berechnung berücksichtigt die Eigenschaften des Bodens sowie die geometrischen und statischen Randbedingungen der Gründung. Bei geschichteten Böden, geneigtem Gelände oder besonderen Belastungssituationen ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob das gewählte Verfahren anwendbar ist.

Danach werden die maßgebenden Bemessungswerte miteinander verglichen. Der Nachweis ist erfüllt, wenn die Bemessungsbeanspruchung den verfügbaren Bemessungswiderstand nicht überschreitet. Die dafür geltenden Sicherheitsbeiwerte und Kombinationsregeln ergeben sich aus den einschlägigen technischen Bestimmungen.

Abschließend werden die Ergebnisse dokumentiert und zusammen mit den weiteren erforderlichen geotechnischen Nachweisen bewertet. Dazu gehören insbesondere die Untersuchung von Setzungen und gegebenenfalls die Überprüfung gegen Gleiten oder andere relevante Grenzzustände.

Ein Grundbruchnachweis ist somit kein isolierter Rechenschritt. Er ist Teil einer abgestimmten Planung, bei der Tragwerksplanung, Baugrunduntersuchung und Gründungskonzept zusammenwirken.

Welche Faktoren beeinflussen die Grundbruchsicherheit?

Die Grundbruchsicherheit hängt von mehreren miteinander verbundenen Faktoren ab. Eine einzelne Bodenkennzahl reicht nicht aus, um die Tragfähigkeit einer Gründung zuverlässig zu beurteilen.

Ein wesentlicher Einflussfaktor ist die Scherfestigkeit des Bodens. Sie beschreibt vereinfacht, welchen Widerstand das Bodenmaterial einer Scherbeanspruchung entgegensetzen kann. Ihre Ermittlung hängt von der Bodenart, dem Zustand des Bodens und den maßgebenden Randbedingungen ab.

Auch die Fundamentbreite und die Einbindetiefe beeinflussen den Grundbruchwiderstand. Die genaue Wirkung hängt jedoch vom verwendeten Berechnungsmodell und von den jeweiligen Bodenverhältnissen ab. Eine größere Fundamentfläche bedeutet deshalb nicht automatisch, dass sämtliche geotechnischen Nachweise erfüllt sind.

Die Belastungsrichtung ist ebenfalls relevant. Neben vertikalen Kräften können horizontale Einwirkungen und Momente auftreten. Bei einer exzentrischen Belastung wird der Boden unter dem Fundament ungleichmäßig beansprucht. Dadurch können sich die wirksame Fundamentfläche und die für den Nachweis maßgebenden Bedingungen verändern.

Ein weiterer Einflussfaktor ist das Grundwasser. Es kann die wirksamen Spannungen im Boden und damit die für die Bemessung relevanten Bodenkennwerte beeinflussen. Bei der Berechnung sind deshalb die maßgebenden Wasserverhältnisse zu berücksichtigen.

Schließlich können die Geländeform, benachbarte Fundamente und vorhandene Baugruben die Situation verändern. Eine zuverlässige Beurteilung setzt voraus, dass alle für das Projekt wesentlichen Einflüsse identifiziert und im Berechnungsmodell angemessen berücksichtigt werden.

Grundbruchnachweis bei unterschiedlichen Fundamentarten

Die Gründungsart bestimmt, wie die Bauwerkslasten in den Boden eingeleitet werden. Deshalb muss der Grundbruchnachweis auf die jeweilige Fundamentgeometrie und Belastungssituation abgestimmt werden.

Einzelfundamente werden häufig unter einzelnen Stützen eingesetzt. Ihre Tragfähigkeit hängt unter anderem von den Fundamentabmessungen, der Bodenbeschaffenheit und der Lage der resultierenden Last ab. Bei hohen Stützenlasten oder begrenzter Fundamentfläche kann die geotechnische Bemessung besonders anspruchsvoll sein.

Streifenfundamente tragen beispielsweise Lasten aus tragenden Wänden ab. Ihre langgestreckte Form beeinflusst die Spannungsverteilung im Boden. Für die Berechnung sind die Geometrie, die Belastung und die Eigenschaften der durchlaufenden Bodenschichten zu berücksichtigen.

Plattengründungen verteilen die Lasten über eine größere Fläche. Dadurch kann die Bodenbeanspruchung gegenüber einzelnen Fundamenten anders ausfallen. Trotzdem muss auch bei einer Bodenplatte geprüft werden, ob die maßgebenden Tragfähigkeitsanforderungen erfüllt sind. Zusätzlich sind die Verformungen und die strukturelle Bemessung der Platte zu untersuchen.

Bei Sondergründungen oder besonderen Baugrundverhältnissen kann ein abweichendes Berechnungskonzept erforderlich sein. Beispielsweise müssen bei Pfahlgründungen andere maßgebende Widerstandsmechanismen betrachtet werden. Ein klassischer Nachweis für Flachgründungen lässt sich nicht ohne Weiteres auf eine Tiefgründung übertragen.

Die Wahl des Fundamenttyps sollte daher aus dem Zusammenwirken von Tragwerksplanung, geotechnischer Bewertung und baulichen Randbedingungen abgeleitet werden.

Zusammenhang zwischen Grundbruchnachweis und Setzungsberechnung

Grundbruchnachweis und Setzungsberechnung verfolgen unterschiedliche Ziele, ergänzen sich jedoch bei der Gründungsplanung. Während der Grundbruchnachweis die Tragfähigkeit des Bodens gegenüber einem Versagen untersucht, beurteilt die Setzungsberechnung die zu erwartenden Verformungen unter den einwirkenden Lasten.

Ein Boden kann eine ausreichende Tragfähigkeit besitzen und sich unter Belastung dennoch deutlich verformen. Das ist insbesondere bei zusammendrückbaren Bodenschichten von Bedeutung. Zu große Gesamtsetzungen oder unterschiedliche Setzungen innerhalb eines Gebäudes können die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen und zusätzliche Beanspruchungen in tragenden Bauteilen verursachen.

Setzungsunterschiede sind besonders relevant, wenn verschiedene Gebäudeteile unterschiedlich belastet werden oder auf unterschiedlichen Baugrundverhältnissen stehen. Auch Veränderungen des Grundwassers oder zeitabhängige Verformungen können eine Rolle spielen.

Deshalb darf ein bestandener Grundbruchnachweis nicht automatisch als Beleg für eine insgesamt geeignete Gründung verstanden werden. Neben dem Tragfähigkeitsnachweis müssen die für das Bauwerk relevanten Gebrauchstauglichkeitskriterien erfüllt sein.

Die Ergebnisse beider Untersuchungen fließen in die Auswahl der Gründungsart und in die Dimensionierung der Fundamente ein. Nur eine abgestimmte Betrachtung ermöglicht es, sowohl ein Versagen des Baugrunds als auch unzulässige Verformungen zu vermeiden.

Welche Bedeutung hat das Baugrundgutachten?

Welche Bedeutung hat das Baugrundgutachten?

Das Baugrundgutachten liefert wesentliche Informationen für die geotechnische Planung. Es beschreibt die untersuchten Bodenverhältnisse und stellt die für die Beurteilung der Gründung erforderlichen Ergebnisse der Baugrunderkundung zusammen.

Dazu können Angaben über die Bodenschichtung, Bodenkennwerte, Grundwasserverhältnisse und besondere geotechnische Randbedingungen gehören. Je nach Projekt werden unterschiedliche Untersuchungsmethoden eingesetzt. Dazu zählen beispielsweise Bohrungen, Sondierungen und Laborversuche.

Für den Grundbruchnachweis ist wichtig, dass die verwendeten Kennwerte zur tatsächlichen Baugrundsituation passen. Die Untersuchung muss deshalb den relevanten Einflussbereich der geplanten Gründung erfassen. Bei stark wechselnden Bodenverhältnissen können zusätzliche Erkundungen notwendig werden.

Ein Baugrundgutachten ersetzt nicht die statische Berechnung. Es stellt vielmehr die geotechnischen Grundlagen bereit, auf deren Basis die Tragfähigkeit und weitere relevante Eigenschaften des Baugrunds beurteilt werden. Die für die Bemessung verwendeten Werte müssen nachvollziehbar ausgewählt und mit der konkreten Gründungsplanung abgestimmt werden.

Wenn sich während der Bauausführung andere Bodenverhältnisse zeigen als erwartet, kann eine erneute fachliche Bewertung erforderlich sein. Die Planung sollte deshalb auch berücksichtigen, wie mit Abweichungen zwischen den Annahmen und den tatsächlich angetroffenen Verhältnissen umzugehen ist.

Grundbruchnachweis bei Bestandsgebäuden und Umbauten

Bei Bestandsgebäuden kann ein Grundbruchnachweis insbesondere dann relevant werden, wenn sich die Belastung oder die Baugrundsituation verändert. Eine Aufstockung, ein Anbau oder eine Nutzungsänderung kann zusätzliche Einwirkungen auf die bestehende Gründung verursachen.

Zunächst müssen die vorhandene Fundamentgeometrie und die tatsächlichen Baugrundverhältnisse möglichst zuverlässig erfasst werden. Bei älteren Gebäuden liegen nicht immer vollständige Bestandsunterlagen vor. In solchen Fällen können gezielte Untersuchungen erforderlich sein, um die vorhandene Gründung zu beurteilen.

Auch Veränderungen in der Umgebung können eine Rolle spielen. Eine benachbarte Baugrube, eine Absenkung des Grundwassers oder Erdarbeiten in der Nähe eines Gebäudes können die Spannungsverhältnisse im Untergrund beeinflussen. Deshalb ist zu prüfen, ob durch das geplante Vorhaben zusätzliche geotechnische Risiken entstehen.

Wenn der vorhandene Grundbruchwiderstand für die neuen Einwirkungen nicht ausreicht, müssen geeignete Lösungen entwickelt werden. Dazu können eine Anpassung der Lastverteilung, eine Verstärkung der Gründung oder andere geotechnische Maßnahmen gehören. Welche Lösung geeignet ist, hängt von der konkreten Situation ab und muss fachlich nachgewiesen werden.

Bei Umbauten ist außerdem wichtig, die Auswirkungen der Arbeiten auf die bestehende Tragstruktur und auf benachbarte Gebäude zu berücksichtigen. Die geotechnische Bewertung sollte daher mit der Bestandsanalyse und der Tragwerksplanung abgestimmt werden.

Welche Normen und technischen Regeln gelten in Deutschland?

Die geotechnische Bemessung in Deutschland erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden bauordnungsrechtlichen Anforderungen und der für das Vorhaben maßgebenden technischen Baubestimmungen. Welche Regelwerke anzuwenden sind, hängt unter anderem vom Bundesland, dem Bauvorhaben und dem maßgebenden Stand der eingeführten technischen Regeln ab.

Für die Berechnung des Grundbruchwiderstands unter Flachgründungen ist insbesondere DIN 4017:2026-02 „Baugrund – Berechnung des Grundbruchwiderstands unter Flachgründungen“ relevant. Diese Ausgabe ersetzt die frühere DIN 4017:2006-03 und beschreibt Berechnungsgrundlagen und Verfahren zur Ermittlung des Grundbruchwiderstands. <Cite refs={[„turn527827search1″,“turn527827search5“]}/>

Darüber hinaus sind die einschlägigen geotechnischen Bemessungsregeln und die Anforderungen an die Baugrunderkundung zu berücksichtigen. Welche konkrete Normausgabe und welche nationalen Festlegungen für ein Projekt maßgebend sind, muss anhand der geltenden Regelungen geprüft werden.

Auch die Technischen Baubestimmungen spielen eine wichtige Rolle. Das Deutsche Institut für Bautechnik stellt Informationen zu den technischen Regeln bereit, die für Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken und Bauprodukten in Deutschland relevant sind. <Cite refs={[„turn527827search4″,“turn527827search10“]}/>

Es reicht daher nicht aus, eine Norm allein aufgrund ihres Titels oder Erscheinungsdatums auszuwählen. Entscheidend ist, welche Anforderungen für das konkrete Bauvorhaben verbindlich beziehungsweise fachlich maßgebend sind. Bei der Planung müssen die aktuelle Regelungslage, die geotechnischen Randbedingungen und die projektspezifischen Anforderungen zusammen betrachtet werden.

Häufige Fehler bei der Beurteilung der Grundbruchsicherheit

Fehler beim Grundbruchnachweis können entstehen, wenn wichtige Informationen fehlen oder die Berechnungsannahmen nicht zur tatsächlichen Situation passen. Deshalb sind sowohl die Qualität der Eingangsgrößen als auch die Auswahl des Verfahrens entscheidend.

Ein häufiger Fehler besteht darin, Bodenkennwerte ohne ausreichende Grundlage anzusetzen. Wenn die Schichtung des Baugrunds nicht ausreichend untersucht wurde, kann die Berechnung auf Annahmen beruhen, die den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechen.

Auch die Belastungssituation muss vollständig erfasst werden. Werden horizontale Kräfte, Momente oder Exzentrizitäten nicht angemessen berücksichtigt, kann die Beanspruchung unter dem Fundament falsch eingeschätzt werden.

Ein weiteres Risiko ist die unzureichende Betrachtung des Grundwassers. Veränderungen des Wasserstands können die geotechnischen Randbedingungen beeinflussen und müssen daher bei der Bemessung berücksichtigt werden.

Darüber hinaus kann es problematisch sein, den Grundbruchnachweis als einzigen erforderlichen Nachweis anzusehen. Selbst wenn die Tragfähigkeit ausreichend ist, können Setzungen, Gleiten oder andere Grenzzustände maßgebend werden.

Schließlich müssen die Anwendbarkeitsgrenzen des gewählten Berechnungsverfahrens beachtet werden. Besondere Geländeformen, komplexe Bodenschichtungen oder ungewöhnliche Belastungssituationen können eine vertiefte Untersuchung erforderlich machen.

Eine sorgfältige Dokumentation der Annahmen, Berechnungsschritte und Ergebnisse erleichtert die fachliche Prüfung und trägt dazu bei, die Nachvollziehbarkeit der Gründungsplanung sicherzustellen.

Wie lässt sich die Sicherheit der Gründung verbessern?

Wenn der Grundbruchnachweis nicht erfüllt ist oder die vorhandene Tragfähigkeit nur begrenzte Reserven bietet, muss die Gründung fachlich neu bewertet werden. Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die sowohl den geotechnischen Anforderungen als auch den baulichen Randbedingungen entspricht.

Eine Möglichkeit besteht darin, die Fundamentgeometrie anzupassen. Eine veränderte Breite, Länge oder Einbindetiefe kann den Grundbruchwiderstand beeinflussen. Ob eine solche Anpassung geeignet ist, muss anhand der tatsächlichen Bodenverhältnisse und der vollständigen Bemessung geprüft werden.

In anderen Fällen kann eine Verbesserung des Baugrunds sinnvoll sein. Welche Verfahren dafür infrage kommen, hängt von der Bodenart, der Schichtung, dem Grundwasser und den Anforderungen des Bauwerks ab. Eine Bodenverbesserung darf nicht allein aufgrund allgemeiner Erfahrungswerte ausgewählt werden, sondern muss auf einer geotechnischen Beurteilung beruhen.

Wenn oberflächennahe Bodenschichten für die Lastabtragung ungeeignet sind, kann eine andere Gründungsart erforderlich werden. Dazu kann unter geeigneten Voraussetzungen eine Tiefgründung gehören, bei der Lasten in tiefer liegende Bodenschichten übertragen werden.

Bei bestehenden Gebäuden sind zusätzlich die Zugänglichkeit, die Bauzustände und mögliche Auswirkungen auf benachbarte Bauwerke zu berücksichtigen. Die ausgewählte Maßnahme muss deshalb nicht nur im Endzustand, sondern gegebenenfalls auch während der Bauausführung sicher funktionieren.

Entscheidend ist, dass jede Anpassung durch eine nachvollziehbare geotechnische und statische Bemessung abgesichert wird. Eine einzelne Maßnahme kann mehrere Nachweise beeinflussen, weshalb die gesamte Gründung erneut abgestimmt beurteilt werden sollte.

Fazit: Der Grundbruchnachweis als Grundlage einer sicheren Gründung

Der Grundbruchnachweis ist ein wesentlicher Bestandteil der geotechnischen Bemessung und dient dazu, die Tragfähigkeit des Bodens unter einer Gründung zu überprüfen. Er hilft dabei, mögliche Versagensmechanismen frühzeitig zu erkennen und die Gründung an die tatsächlichen Baugrundverhältnisse anzupassen.

Für eine zuverlässige Berechnung müssen die Baugrundkennwerte, die Fundamentgeometrie, die maßgebenden Einwirkungen und die relevanten Randbedingungen sorgfältig erfasst werden. Das Baugrundgutachten liefert dafür wichtige Grundlagen, während die Tragwerksplanung die Belastungen und die konstruktiven Anforderungen berücksichtigt.

Ein bestandener Grundbruchnachweis allein garantiert jedoch noch keine vollständig geeignete Gründung. Setzungen, Gleiten und weitere relevante Grenzzustände müssen ebenfalls untersucht werden. Die Auswahl der anzuwendenden technischen Regeln ist zudem an den aktuellen Stand der Vorschriften und die konkreten Projektbedingungen anzupassen.

Eine frühzeitige Abstimmung zwischen Baugrunduntersuchung, Tragwerksplanung und Gründungskonzept schafft die Grundlage für eine sichere und nachvollziehbare Planung. Damit leistet der Grundbruchnachweis einen wichtigen Beitrag zur Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Gebäuden.

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Gelnhausen, Barbarossastadt, Kreisstadt
Gemünden (Wohra)
Gernsheim, Schöfferstadt
Gersfeld (Rhön)
Gießen, Universitätsstadt
Ginsheim-Gustavsburg
Gladenbach
Grebenau
Grebenstein
Griesheim
Groß-Bieberau
Groß-Gerau
Groß-Umstadt
Großalmerode
Grünberg
Gudensberg
Hadamar
Haiger
Hanau, Brüder-Grimm-Stadt
Hattersheim am Main
Hatzfeld (Eder)
Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt
Herborn
Herbstein
Heringen (Werra)
Hessisch Lichtenau
Heusenstamm
Hirschhorn (Neckar)
Hochheim am Main
Hofgeismar
Hofheim am Taunus, Kreisstadt
Homberg (Efze), Reformationsstadt, Kreisstadt
Homberg (Ohm)
Hungen
Hünfeld, Konrad-Zuse-Stadt
Idstein, Hochschulstadt
Immenhausen
Karben
Kelkheim (Taunus)
Kelsterbach
Kirchhain
Kirtorf
Korbach, Hansestadt, Kreisstadt
Kronberg im Taunus
Königstein im Taunus
Lampertheim
Langen (Hessen)
Langenselbold
Laubach
Lauterbach (Hessen), Kreisstadt
Leun
Lich
Lichtenfels
Liebenau
Limburg a. d. Lahn, Kreisstadt
Linden
Lindenfels
Lollar
Lorch
Lorsch, Karolingerstadt
Maintal
Marburg, Universitätsstadt
Melsungen
Michelstadt
Mörfelden-Walldorf
Mühlheim am Main
Münzenberg
Naumburg
Neckarsteinach
Neu-Anspach
Neu-Isenburg
Neukirchen
Neustadt (Hessen)
Nidda
Niddatal
Nidderau
Niedenstein
Ober-Ramstadt
Obertshausen
Oberursel (Taunus)
Oberzent
Oestrich-Winkel
Offenbach am Main
Ortenberg
Pfungstadt
Pohlheim
Raunheim
Rauschenberg
Reichelsheim (Wetterau)
Reinheim
Riedstadt, Büchnerstadt
Rodgau
Romrod
Rosbach v. d. Höhe
Rosenthal
Rotenburg a. d. Fulda
Runkel
Rödermark
Rüdesheim am Rhein
Rüsselsheim am Main
Schlitz
Schlüchtern
Schotten
Schwalbach am Taunus
Schwalmstadt, Konfirmationsstadt
Schwarzenborn
Seligenstadt, Einhardstadt
Solms
Sontra
Spangenberg, Liebenbachstadt
Stadtallendorf
Staufenberg
Steinau an der Straße, Brüder-Grimm-Stadt
Steinbach (Taunus)
Tann (Rhön)
Taunusstein
Trendelburg
Ulrichstein
Usingen
Vellmar
Viernheim
Volkmarsen
Waldeck, Nationalparkstadt
Waldkappel
Wanfried
Weilburg
Weiterstadt
Wetter (Hessen)
Wetzlar
Witzenhausen
Wolfhagen, Hans-Staden-Stadt
Wächtersbach
Zierenberg
Zwingenberg
Rheinland-Pfalz
Mainz
Ludwigshafen
Koblenz
Trier
Adenau
Altenkirchen (Westerwald)
Alzey
Andernach
Annweiler am Trifels
Bacharach
Bad Bergzabern
Bad Breisig
Bad Dürkheim
Bad Ems
Bad Hönningen
Bad Kreuznach
Bad Marienberg (Westerwald)
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Bad Sobernheim
Baumholder
Bendorf
Bernkastel-Kues
Betzdorf
Bingen am Rhein
Birkenfeld
Bitburg
Boppard
Braubach
Cochem
Daaden
Dahn
Daun
Deidesheim
Dierdorf
Diez
Edenkoben
Eisenberg (Pfalz)
Emmelshausen
Frankenthal (Pfalz)
Freinsheim
Gau-Algesheim
Germersheim
Gerolstein
Grünstadt
Hachenburg
Hagenbach
Herdorf
Hermeskeil
Hillesheim
Hornbach
Höhr-Grenzhausen
Idar-Oberstein
Ingelheim am Rhein
Kaisersesch
Kaiserslautern
Kandel
Kastellaun
Katzenelnbogen
Kaub
Kirchberg (Hunsrück)
Kirchen (Sieg)
Kirchheimbolanden
Kirn
Konz
Kusel
Kyllburg
Lahnstein
Lambrecht (Pfalz)
Landau in der Pfalz
Landstuhl, Sickingenstadt
Lauterecken
Linz am Rhein
Manderscheid
Mayen
Meisenheim
Mendig
Montabaur
Mülheim-Kärlich
Münstermaifeld
Nassau
Nastätten
Neuerburg
Neustadt an der Weinstraße
Neuwied
Nieder-Olm
Nierstein
Obermoschel
Oberwesel
Oppenheim
Osthofen
Otterberg
Pirmasens
Polch
Prüm
Ramstein-Miesenbach
Ransbach-Baumbach
Remagen
Rennerod
Rheinböllen
Rhens
Rockenhausen
Rodalben
Saarburg
Sankt Goar
Sankt Goarshausen, Loreleystadt
Schifferstadt
Schweich
Selters (Westerwald)
Simmern/ Hunsrück
Sinzig
Speicher
Speyer
Stromberg
Traben-Trarbach
Ulmen
Unkel
Vallendar
Wachenheim an der Weinstraße
Waldmohr
Weißenthurm
Westerburg
Wirges
Wissen
Wittlich
Wolfstein
Worms
Wörrstadt
Wörth am Rhein
Zell (Mosel)
Zweibrücken
Baden-Württemberg
Stuttgart
Karlsruhe
Mannheim
Freiburg
Aach
Aalen
Achern
Adelsheim
Aichtal
Albstadt
Alpirsbach
Altensteig
Asperg
Aulendorf
Backnang
Bad Buchau
Bad Dürrheim
Bad Friedrichshall
Bad Herrenalb
Bad Krozingen
Bad Liebenzell
Bad Mergentheim
Bad Rappenau
Bad Saulgau
Bad Schussenried
Bad Säckingen
Bad Teinach-Zavelstein
Bad Urach
Bad Waldsee
Bad Wildbad
Bad Wimpfen
Bad Wurzach
Baden-Baden
Balingen
Beilstein
Besigheim
Biberach an der Riß
Bietigheim-Bissingen
Blaubeuren
Blaustein
Blumberg
Bonndorf im Schwarzwald
Bopfingen
Boxberg
Brackenheim
Breisach am Rhein
Bretten
Bruchsal
Bräunlingen
Buchen (Odenwald)
Burladingen
Böblingen
Bönnigheim
Bühl
Calw
Crailsheim
Creglingen
Dietenheim
Ditzingen
Donaueschingen
Donzdorf
Dornhan
Dornstetten
Eberbach
Ebersbach an der Fils
Ehingen (Donau)
Eislingen/Fils
Ellwangen (Jagst)
Elzach
Emmendingen
Endingen am Kaiserstuhl
Engen
Eppelheim
Eppingen
Erbach
Esslingen am Neckar
Ettenheim
Ettlingen
Fellbach
Filderstadt
Forchtenberg
Freiberg am Neckar
Freudenberg
Freudenstadt
Fridingen an der Donau
Friedrichshafen
Furtwangen im Schwarzwald
Gaggenau
Gaildorf
Gammertingen
Geisingen
Geislingen an der Steige
Geislingen
Gengenbach
Gerabronn
Gerlingen
Gernsbach
Giengen an der Brenz
Großbottwar
Grünsfeld
Gundelsheim
Göppingen
Güglingen
Haigerloch
Haiterbach
Haslach im Kinzigtal
Hausach
Hayingen
Hechingen
Heidelberg
Heidenheim an der Brenz
Heilbronn, Universitätsstadt
Heimsheim
Heitersheim
Hemsbach
Herbolzheim
Herbrechtingen
Herrenberg
Hettingen
Heubach
Hockenheim
Holzgerlingen
Horb am Neckar
Hornberg
Hüfingen
Ilshofen
Ingelfingen
Isny im Allgäu
Kandern
Kehl
Kenzingen
Kirchberg an der Jagst
Kirchheim unter Teck
Knittlingen
Konstanz, Universitätsstadt
Korntal-Münchingen
Kornwestheim
Kraichtal
Krautheim
Kuppenheim
Külsheim
Künzelsau
Ladenburg
Lahr/Schwarzwald
Laichingen
Langenau
Langenburg
Lauchheim
Lauda-Königshofen
Laufenburg (Baden)
Lauffen am Neckar
Laupheim
Lauterstein
Leimen
Leinfelden-Echterdingen
Leingarten
Leonberg
Leutkirch im Allgäu
Lichtenau
Lorch
Ludwigsburg
Löffingen
Lörrach
Löwenstein
Mahlberg
Marbach am Neckar
Markdorf
Markgröningen
Maulbronn
Meersburg
Mengen
Metzingen
Meßkirch
Meßstetten
Mosbach
Munderkingen
Murrhardt
Möckmühl
Mössingen
Mühlacker
Mühlheim an der Donau
Müllheim im Markgräflerland
Münsingen
Nagold
Neckarbischofsheim
Neckargemünd
Neckarsulm
Neresheim
Neubulach
Neudenau
Neuenburg am Rhein
Neuenbürg
Neuenstadt am Kocher
Neuenstein
Neuffen
Niedernhall
Niederstetten
Niederstotzingen
Nürtingen
Oberderdingen
Oberkirch
Oberkochen
Oberndorf am Neckar
Oberriexingen
Ochsenhausen
Offenburg
Oppenau
Osterburken
Ostfildern
Owen
Pforzheim
Pfullendorf
Pfullingen
Philippsburg
Plochingen
Radolfzell am Bodensee
Rastatt
Rauenberg
Ravensburg
Ravenstein
Remseck am Neckar
Renchen
Renningen
Reutlingen
Rheinau
Rheinfelden (Baden)
Rheinstetten
Riedlingen
Rosenfeld
Rottenburg am Neckar
Rottweil
Rutesheim
Sachsenheim
Scheer
Schelklingen
Schiltach
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schwaigern
Schwetzingen
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schömberg
Schönau im Schwarzwald
Schönau
Sigmaringen
Sindelfingen
Singen (Hohentwiel)
Sinsheim
Spaichingen
St. Blasien
St. Georgen im Schwarzwald
Staufen im Breisgau
Steinheim an der Murr
Stockach
Stutensee
Stühlingen
Sulz am Neckar
Sulzburg
Süßen
Tamm
Tauberbischofsheim
Tengen
Tettnang
Titisee-Neustadt
Todtnau
Triberg im Schwarzwald
Trochtelfingen
Trossingen
Tuttlingen
Tübingen, Universitätsstadt
Uhingen
Ulm, Universitätsstadt
Vaihingen an der Enz
Vellberg
Veringenstadt
Villingen-Schwenningen
Vogtsburg im Kaiserstuhl
Vöhrenbach
Waghäusel
Waiblingen
Waibstadt
Waldenbuch
Waldenburg
Waldkirch
Waldshut-Tiengen
Walldorf
Walldürn
Wangen im Allgäu
Wehr
Weikersheim
Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weilheim an der Teck
Weingarten
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
Welzheim
Wendlingen am Neckar
Wernau (Neckar)
Wertheim
Widdern
Wiesensteig
Wiesloch
Wildberg
Winnenden
Wolfach
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Öhringen
Östringen
Überlingen
Bayern
München
Nürnberg
Augsburg
Regensburg
Abenberg, St
Abensberg, St
Aichach, St
Altdorf b.Nürnberg, St
Altötting, St
Alzenau, St
Amberg
Amorbach, St
Ansbach
Arnstein, St
Arzberg, St
Aschaffenburg
Aub, St
Auerbach i.d.OPf., St
Bad Aibling, St
Bad Berneck i.Fichtelgebirge, St
Bad Brückenau, St
Bad Griesbach i.Rottal, St
Bad Kissingen, GKSt
Bad Königshofen i.Grabfeld, St
Bad Kötzting, St
Bad Neustadt a.d.Saale, St
Bad Reichenhall, GKSt
Bad Rodach, St
Bad Staffelstein, St
Bad Tölz, St
Bad Windsheim, St
Bad Wörishofen, St
Baiersdorf, St
Bamberg
Baunach, St
Bayreuth
Beilngries, St
Berching, St
Betzenstein, St
Bischofsheim i.d.Rhön, St
Bobingen, St
Bogen, St
Buchloe, St
Burgau, St
Burgbernheim, St
Burghausen, St
Burgkunstadt, St
Burglengenfeld, St
Bärnau, St
Cham, St
Coburg
Creußen, St
Dachau, GKSt
Deggendorf, GKSt
Dettelbach, St
Dietfurt a.d.Altmühl, St
Dillingen a.d.Donau, GKSt
Dingolfing, St
Dinkelsbühl, GKSt
Donauwörth, GKSt
Dorfen, St
Ebermannstadt, St
Ebern, St
Ebersberg, St
Eggenfelden, St
Eibelstadt, St
Eichstätt, GKSt
Ellingen, St
Eltmann, St
Erbendorf, St
Erding, GKSt
Erlangen
Erlenbach a.Main, St
Eschenbach i.d.OPf., St
Feuchtwangen, St
Fladungen, St
Forchheim, GKSt
Freilassing, St
Freising, GKSt
Freystadt, St
Freyung, St
Friedberg, St
Furth im Wald, St
Fürstenfeldbruck, GKSt
Fürth
Füssen, St
Garching b.München, St
Gefrees, St
Geiselhöring, St
Geisenfeld, St
Gemünden a.Main, St
Geretsried, St
Germering, GKSt
Gerolzhofen, St
Gersthofen, St
Goldkronach, St
Grafenau, St
Grafenwöhr, St
Grafing b.München, St
Greding, St
Gräfenberg, St
Gundelfingen a.d.Donau, St
Gunzenhausen, St
Günzburg, GKSt
Hallstadt, St
Hammelburg, St
Harburg (Schwaben), St
Hauzenberg, St
Haßfurt, St
Heideck, St
Heilsbronn, St
Helmbrechts, St
Hemau, St
Herrieden, St
Hersbruck, St
Herzogenaurach, St
Hilpoltstein, St
Hirschau, St
Hof
Hofheim i.UFr., St
Hohenberg a.d.Eger, St
Hollfeld, St
Höchstadt a.d.Aisch, St
Höchstädt a.d.Donau, St
Ichenhausen, St
Illertissen, St
Immenstadt i.Allgäu, St
Ingolstadt
Iphofen, St
Karlstadt, St
Kaufbeuren
Kelheim, St
Kemnath, St
Kempten (Allgäu)
Kirchenlamitz, St
Kitzingen, GKSt
Klingenberg a.Main, St
Kolbermoor, St
Kronach, St
Krumbach (Schwaben), St
Kulmbach, GKSt
Kupferberg, St
Königsberg i.Bay., St
Königsbrunn, St
Landau a.d.Isar, St
Landsberg am Lech, GKSt
Landshut
Langenzenn, St
Lauf a.d.Pegnitz, St
Laufen, St
Lauingen (Donau), St
Leipheim, St
Leutershausen, St
Lichtenberg, St
Lichtenfels, St
Lindau (Bodensee), GKSt
Lindenberg i.Allgäu, St
Lohr a.Main, St
Ludwigsstadt, St
Mainbernheim, St
Mainburg, St
Marktbreit, St
Marktheidenfeld, St
Marktleuthen, St
Marktoberdorf, St
Marktredwitz, GKSt
Marktsteft, St
Maxhütte-Haidhof, St
Mellrichstadt, St
Memmingen
Merkendorf, St
Miesbach, St
Miltenberg, St
Mindelheim, St
Mitterteich, St
Monheim, St
Moosburg a.d.Isar, St
Mühldorf a.Inn, St
Münchberg, St
Münnerstadt, St
Nabburg, St
Naila, St
Neu-Ulm, GKSt
Neuburg a.d.Donau, GKSt
Neumarkt i.d.OPf., GKSt
Neumarkt-Sankt Veit, St
Neunburg vorm Wald, St
Neustadt a.d.Aisch, St
Neustadt a.d.Donau, St
Neustadt a.d.Waldnaab, St
Neustadt am Kulm, St
Neustadt b.Coburg, GKSt
Neusäß, St
Neutraubling, St
Neuötting, St
Nittenau, St
Nördlingen, GKSt
Oberasbach, St
Obernburg a.Main, St
Oberviechtach, St
Ochsenfurt, St
Oettingen i.Bay., St
Olching, St
Ornbau, St
Osterhofen, St
Ostheim v.d.Rhön, St
Pappenheim, St
Parsberg, St
Passau
Pegnitz, St
Penzberg, St
Pfaffenhofen a.d.Ilm, St
Pfarrkirchen, St
Pfreimd, St
Plattling, St
Pleystein, St
Pocking, St
Pottenstein, St
Pressath, St
Prichsenstadt, St
Puchheim, St
Rain, St
Regen, St
Rehau, St
Riedenburg, St
Rieneck, St
Roding, St
Rosenheim
Roth, St
Rothenburg ob der Tauber, GKSt
Rothenfels, St
Rottenburg a.d.Laaber, St
Rödental, St
Röthenbach a.d.Pegnitz, St
Röttingen, St
Rötz, St
Schauenstein, St
Scheinfeld, St
Scheßlitz, St
Schillingsfürst, St
Schlüsselfeld, St
Schnaittenbach, St
Schongau, St
Schrobenhausen, St
Schwabach
Schwabmünchen, St
Schwandorf, GKSt
Schwarzenbach a.Wald, St
Schwarzenbach a.d.Saale, St
Schweinfurt
Schönsee, St
Schönwald, St
Selb, GKSt
Selbitz, St
Senden, St
Seßlach, St
Simbach a.Inn, St
Sonthofen, St
Spalt, St
Stadtbergen, St
Stadtprozelten, St
Stadtsteinach, St
Starnberg, St
Stein, St
Straubing
Sulzbach-Rosenberg, St
Tegernsee, St
Teublitz, St
Teuschnitz, St
Thannhausen, St
Tirschenreuth, St
Tittmoning, St
Traunreut, St
Traunstein, GKSt
Treuchtlingen, St
Trostberg, St
Töging a.Inn, St
Uffenheim, St
Unterschleißheim, St
Velburg, St
Velden, St
Viechtach, St
Vilsbiburg, St
Vilseck, St
Vilshofen an der Donau, St
Vohburg a.d.Donau, St
Vohenstrauß, St
Volkach, St
Vöhringen, St
Waischenfeld, St
Waldershof, St
Waldkirchen, St
Waldkraiburg, St
Waldmünchen, St
Waldsassen, St
Wallenfels, St
Wasserburg a.Inn, St
Wassertrüdingen, St
Weiden i.d.OPf.
Weilheim i.OB, St
Weismain, St
Weißenburg i.Bay., GKSt
Weißenhorn, St
Weißenstadt, St
Wemding, St
Wertingen, St
Windischeschenbach, St
Windsbach, St
Wolframs-Eschenbach, St
Wolfratshausen, St
Wunsiedel, St
Wörth a.Main, St
Wörth a.d.Donau, St
Würzburg
Zeil a.Main, St
Zirndorf, St
Zwiesel, St
Saarland
Saarbrücken
Neunkirchen
Homburg
Völklingen
Bexbach
Blieskastel
Dillingen/ Saar
Friedrichsthal
Lebach
Merzig, Kreisstadt
Ottweiler
Püttlingen
Saarlouis, Kreisstadt
St. Ingbert
St. Wendel, Kreisstadt
Sulzbach/ Saar
Wadern
Berlin
Berlin
Brandenburg
Potsdam
Cottbus
Brandenburg an der Havel
Frankfurt (Oder)
Altlandsberg
Angermünde
Bad Belzig
Bad Freienwalde (Oder)
Bad Liebenwerda
Bad Wilsnack
Baruth/Mark
Beelitz
Beeskow
Bernau bei Berlin
Biesenthal
Brück
Brüssow
Buckow (Märkische Schweiz)
Calau/Kalawa
Dahme/Mark
Doberlug-Kirchhain
Drebkau/Drjowk
Döbern/Derbno
Eberswalde
Eisenhüttenstadt
Elsterwerda
Erkner
Falkenberg/Elster
Falkensee
Finsterwalde
Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Friedland
Friesack
Fürstenberg/Havel
Fürstenwalde/Spree
Gartz (Oder)
Golßen
Gransee
Großräschen/Rań
Guben
Havelsee
Hennigsdorf
Herzberg (Elster)
Hohen Neuendorf
Joachimsthal
Jüterbog
Ketzin/Havel
Kremmen
Kyritz
Königs Wusterhausen
Lauchhammer
Lebus
Lenzen (Elbe)
Liebenwalde
Lieberose
Lindow (Mark)
Luckau
Luckenwalde
Ludwigsfelde
Lychen
Lübben (Spreewald) / Lubin (Błota)
Lübbenau/Spreewald / Lubnjow/Błota
Meyenburg
Mittenwalde
Märkisch Buchholz
Mühlberg/Elbe
Müllrose
Müncheberg
Nauen
Neuruppin
Neustadt (Dosse)
Niemegk
Oderberg
Oranienburg
Ortrand
Peitz/Picnjo
Perleberg
Premnitz
Prenzlau
Pritzwalk
Putlitz
Rathenow
Rheinsberg
Rhinow
Ruhland
Schlieben
Schwarzheide
Schwedt/Oder
Schönewalde
Seelow
Senftenberg/Zły Komorow
Sonnewalde
Spremberg/Grodk
Storkow (Mark)
Strausberg
Teltow
Templin
Teupitz
Trebbin
Treuenbrietzen
Uebigau-Wahrenbrück
Velten
Vetschau/Spreewald / Wětošow/Błota
Welzow/Wjelcej
Werder (Havel)
Werneuchen
Wildau
Wittenberge
Wittstock/Dosse
Wriezen
Zehdenick
Ziesar
Zossen
Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin
Rostock
Neubrandenburg
Stralsund
Altentreptow
Anklam, Hansestadt
Bad Doberan
Bad Sülze
Barth
Bergen auf Rügen
Boizenburg/ Elbe
Brüel
Burg Stargard
Bützow
Crivitz
Dargun
Dassow
Demmin, Hansestadt
Dömitz
Eggesin
Franzburg
Friedland
Gadebusch
Garz/Rügen
Gnoien, Warbelstadt
Goldberg
Grabow
Greifswald, Universitäts- und Hansestadt
Grevesmühlen
Grimmen
Güstrow, Barlachstadt
Gützkow
Hagenow
Jarmen
Klütz
Krakow am See
Kröpelin
Kühlungsborn, Ostseebad
Laage
Lassan
Loitz
Ludwigslust
Lübtheen
Lübz
Malchin
Malchow, Inselstadt
Marlow
Mirow
Neubukow, Schliemannstadt
Neukalen, Peenestadt
Neukloster
Neustadt-Glewe
Neustrelitz, Residenzstadt
Parchim
Pasewalk
Penkun
Penzlin
Plau am See
Putbus
Rehna
Rerik, Ostseebad
Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
Richtenberg
Röbel/Müritz
Sassnitz
Schwaan
Schönberg
Stavenhagen, Reuterstadt
Sternberg
Strasburg (Uckermark)
Tessin, Blumenstadt
Teterow, Bergringstadt
Torgelow
Tribsees
Ueckermünde, Seebad
Usedom
Waren (Müritz)
Warin
Wesenberg
Wismar, Hansestadt
Wittenburg
Woldegk, Windmühlenstadt
Wolgast
Zarrentin am Schaalsee
Sachsen
Dresden
Leipzig
Chemnitz
Zwickau
Adorf/Vogtl.
Altenberg
Annaberg-Buchholz
Aue-Bad Schlema
Auerbach/Vogtl.
Augustusburg
Bad Düben
Bad Elster
Bad Gottleuba-Berggießhübel
Bad Lausick
Bad Muskau / Mužakow
Bad Schandau
Bautzen / Budyšin
Belgern-Schildau
Bernsdorf
Bernstadt a. d. Eigen
Bischofswerda
Borna
Brand-Erbisdorf
Brandis
Burgstädt
Böhlen
Colditz
Coswig
Crimmitschau
Dahlen
Delitzsch
Dippoldiswalde
Dohna
Dommitzsch
Döbeln
Ebersbach-Neugersdorf
Ehrenfriedersdorf
Eibenstock
Eilenburg
Elsterberg
Elstra / Halštrow
Elterlein
Falkenstein/Vogtl.
Flöha
Frankenberg/Sa., Garnisonsstadt
Frauenstein
Freiberg, Universitätsstadt
Freital
Frohburg
Geithain
Geringswalde
Geyer
Glashütte
Glauchau
Grimma
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Großenhain
Großröhrsdorf
Großschirma
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Görlitz
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Hartenstein
Hartha
Heidenau
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Hohenstein-Ernstthal
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Johanngeorgenstadt
Jöhstadt
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Kirchberg
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Klingenthal
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Mittweida, Hochschulstadt
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Neustadt in Sachsen
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Gerbstedt
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Gröningen
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Havelberg, Hansestadt
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Hettstedt
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Kelbra (Kyffhäuser)
Kemberg
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Könnern
Köthen (Anhalt)
Landsberg
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Leuna
Lützen
Mansfeld
Merseburg
Möckern
Mücheln (Geiseltal)
Naumburg (Saale)
Nebra (Unstrut)
Nienburg (Saale)
Oberharz am Brocken
Oebisfelde-Weferlingen
Oranienbaum-Wörlitz
Oschersleben (Bode)
Osterburg (Altmark), Hansestadt
Osterfeld
Osterwieck
Quedlinburg, Welterbestadt
Querfurt
Raguhn-Jeßnitz
Salzwedel, Hansestadt
Sandau (Elbe)
Sandersdorf-Brehna
Sangerhausen
Schraplau
Schwanebeck
Schönebeck (Elbe)
Seehausen (Altmark), Hansestadt
Seeland
Staßfurt
Stendal, Hansestadt
Stößen
Südliches Anhalt
Tangerhütte
Tangermünde
Teuchern
Thale
Wanzleben-Börde
Wegeleben
Weißenfels
Werben (Elbe), Hansestadt
Wernigerode
Wettin-Löbejün
Wolmirstedt
Zahna-Elster
Zeitz
Zerbst/Anhalt
Zörbig
Thüringen
Erfurt
Jena
Gera
Weimar
Altenburg
Am Ettersberg
Amt Creuzburg
An der Schmücke
Apolda
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Artern
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Bad Berka
Bad Blankenburg
Bad Frankenhausen/Kyffhäuser
Bad Köstritz
Bad Langensalza
Bad Liebenstein
Bad Lobenstein
Bad Salzungen
Bad Sulza
Bad Tennstedt
Berga/Elster
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Bleicherode
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